Anzug betreffend Einführung einer Spitalfinanzierung nach Fallpauschalen (sog. DRG-System; Diagnosis Related Groups)

 

Bekanntlich sind die Krankenkassenprämien in Basel nach Genf am höchsten im schweizerischen Vergleich. Dies hat einerseits mit der Zentrumsfunktion Basels zu tun, andererseits aber auch mit absolut höheren medizinischen Kosten pro Patient. Gemäss einem NZZ-Artikel vom 26. April 2006 ist der durchschnittliche Spitalaufenthalt am Universitätsspital Lausanne bei einer Blinddarmoperation in der Regel tiefer als eine vergleichbare Operation in Basel. Das liegt weder an einer effizienteren Pflege in Lausanne, noch an der besseren Konstitution der Waadtländer Patienten, sondern an den unterschiedlichen Spitalfinanzierungen: In Lausanne wird das Spital nach dem Fallpauschalenprinzip, also pro Patient mit einer bestimmten Diagnose, entschädigt, während in Basel einzelne Leistungen (Operationen, Pflege, Aufenthaltstage etc.) abgegolten werden. Sogar mit der Berücksichtigung der Demographie beider Städte ist der Spitalaufenthalt in Lausanne signifikant kürzer.

Die Spitalfinanzierung nach Fallpauschalen (zu neudeutsch: Diagnosis Related Groups, DRG) kann bereits heute mit dem bestehenden KVG eingeführt werden.

Das Thema wird gegenwärtig in der Gesundheitskommission des Nationalrates behandelt. Das Ziel ist es, eine flächendeckende Einführung des DRG per 2009 umzusetzen. Die Vorbereitungsarbeiten wurden vom Verein SwissDRG (www.swissDRG.org ) angepackt. Damit diese Organisation effizienter arbeiten kann, soll sie in eine AG umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist nun aber gefährdet, da Suva, Militärversicherung und Santésuisse abseits stehen. Damit kommt möglicherweise der ehrgeizige Zeitplan ins Schleudern.

Neben Lausanne kennt auch Deutschland seit 2003 das DRG-System.

 

Aufgrund obiger Ausführungen bitten die beiden Anzugsteller den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten

 

 

 

 

 

 

Rolf Stürm (64)                                                  Emmanuel Ullmann (65)