Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Die versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern
frei wählen, die auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind
(Listenspital). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer
Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Artikel
49a.
Abs. 1ter
Die versicherte Person kann unter den Geburtshäusern frei wählen. Der
Versicherer übernimmt die Kosten nach dem Tarif, der für diesen
Leistungserbringer gilt.
Abs. 2
Beansprucht die versicherte Person bei einer ambulanten Behandlung aus
medizinischen Gründen einen anderen Leistungserbringer, so richtet sich die
Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt.
Medizinische Gründe liegen bei einem Notfall vor oder wenn die erforderlichen
Leistungen am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung
nicht angeboten werden.
Abs. 3
Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus
medizinischen Gründen ein nicht auf einer Spitalliste aufgeführtes Spital, so
übernehmen der Versicherer und der Kanton die Vergütung anteilsmässig nach
Artikel 49a. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons
notwendig.
Antrag der Minderheit
(Stahl, Bortoluzzi, Parmelin, Scherer, Triponez, Wobmann)
Abs. 1ter
Streichen
Antrag Teuscher
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Teuscher
Abs. 1bis
.... auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind ....
Antrag Studer Heiner
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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Triponez Pierre (RL, BE): Es kommt in
der Kommissionsarbeit nicht jeden Tag vor, dass alle Kommissionsmitglieder
nach eingehender Diskussion zur Überzeugung kommen, dass ein Artikel so
gestaltet werden soll, wie er Ihnen jetzt von der Kommission vorgeschlagen
wird. Es gibt auch keinen Minderheitsantrag.
Ich habe ein gewisses Verständnis für die Ratsmitglieder, die hier
Einzelanträge gestellt haben und noch gerne Fragen erläutert bekämen. Aber
das Grundprinzip - und ich glaube, ich habe das zumindest auch aus Ihrem
Antrag herausgehört, Herr Studer -, dass wir im Bereiche des
Gesundheitswesens und auch der Spitalversorgung über die Kantonsgrenzen
hinaus zu denken beginnen, das scheint mir ein absolutes Muss zu sein. Es ist
nicht erstaunlich, dass dies in diesem Fall dem Nationalrat vorbehalten ist
und dass wir auch von der ständerätlichen Lösung abgewichen sind.
Ich denke auch, dass gerade die letzte Abstimmung über die Einheitskasse -
die darf man vielleicht hier zitieren, auch wenn es nicht genau das gleiche
Gebiet ist - uns allen gezeigt hat, dass es fast eine plebiszitäre Auffassung
ist, dass wir mehr Wettbewerbselemente in den Gesundheitsmarkt bringen
wollen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Spitalversorgung. Das Prinzip
der freien Spitalwahl müsste sich eigentlich von selbst verstehen, nach
allem, was wir in diesem Rat in allen Gebieten schon behandelt haben - ich
denke an das Binnenmarktgesetz, wo Sie häufig auch über das Gewerbe
geschimpft haben, das sich nicht öffnen wolle. Ich glaube, dass auch im
Gesundheitswesen diese Öffnung stattfinden muss, und dazu gehört ganz
bestimmt die Weichenstellung, die wir jetzt bezüglich der freien Spitalwahl
vorgenommen haben. Es ist ein kleiner Schritt, aber natürlich ein Schritt mit
einer klaren Weichenstellung, welche wir jetzt aber nach der einstimmigen
Meinung unserer Kommission vornehmen müssen.
Natürlich haben Sie seitens der GDK einige Schreiben erhalten, bezüglich
Kosten, bezüglich Zahlen - die Zahlen sind auch nicht unbedingt sehr
überzeugend, die hier gekommen sind, Herr Studer -, aber es ist fast ein
bisschen ein unangenehmer Druck aufgesetzt worden seitens der GDK. Ich bin
der Meinung - diese Überlegung möchte ich Herrn Studer ans Herz legen -, dass
wir diese Differenz zum Ständerat schaffen müssen. Sonst ist die Übung
abgebrochen. Ich bitte Sie herzlich, gegen Ihren eigenen Antrag zu stimmen,
wenn Sie effektiv das erreichen wollen, was Sie hier vorgetragen haben.
Das einfach zur Klarstellung. Aber nachdem Sie das hier so elegant
vorgebracht haben, können wir wenigstens über das Ganze diskutieren.
Es ist klar - ich möchte das hier festhalten -, dass auch in unserer
Kommission nicht alle Fragen so geregelt worden sind, dass ich Ihnen jetzt
Zahlenmaterial vorlegen könnte. Es wird so sein, dass wir vielleicht die
flankierenden Massnahmen noch gut überlegen müssen. Auch die Abgeltungen -
wir werden ja bei Artikel 49a noch eingehend darüber sprechen - müssen
vielleicht nochmals überprüft werden. Ich denke, dass wir auch bezüglich der
Übergangsbestimmungen durchaus noch Flexibilität haben können.
Aber ich bitte Sie, hier dem einstimmigen Antrag der Kommission zuzustimmen und eine
Differenz zum Ständerat zu schaffen.
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