Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Die versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern frei wählen, die auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind (Listenspital). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Artikel 49a.

Abs. 1ter
Die versicherte Person kann unter den Geburtshäusern frei wählen. Der Versicherer übernimmt die Kosten nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt.
Abs. 2
Beansprucht die versicherte Person bei einer ambulanten Behandlung aus medizinischen Gründen einen anderen Leistungserbringer, so richtet sich die Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt. Medizinische Gründe liegen bei einem Notfall vor oder wenn die erforderlichen Leistungen am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung nicht angeboten werden.
Abs. 3
Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen ein nicht auf einer Spitalliste aufgeführtes Spital, so übernehmen der Versicherer und der Kanton die Vergütung anteilsmässig nach Artikel 49a. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig.

Antrag der Minderheit
(Stahl, Bortoluzzi, Parmelin, Scherer, Triponez, Wobmann)
Abs. 1ter
Streichen

Antrag Teuscher
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Eventualantrag Teuscher
Abs. 1bis
.... auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind ....

Antrag Studer Heiner
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Triponez Pierre (RL, BE): Es kommt in der Kommissionsarbeit nicht jeden Tag vor, dass alle Kommissionsmitglieder nach eingehender Diskussion zur Überzeugung kommen, dass ein Artikel so gestaltet werden soll, wie er Ihnen jetzt von der Kommission vorgeschlagen wird. Es gibt auch keinen Minderheitsantrag.
Ich habe ein gewisses Verständnis für die Ratsmitglieder, die hier Einzelanträge gestellt haben und noch gerne Fragen erläutert bekämen. Aber das Grundprinzip - und ich glaube, ich habe das zumindest auch aus Ihrem Antrag herausgehört, Herr Studer -, dass wir im Bereiche des Gesundheitswesens und auch der Spitalversorgung über die Kantonsgrenzen hinaus zu denken beginnen, das scheint mir ein absolutes Muss zu sein. Es ist nicht erstaunlich, dass dies in diesem Fall dem Nationalrat vorbehalten ist und dass wir auch von der ständerätlichen Lösung abgewichen sind.
Ich denke auch, dass gerade die letzte Abstimmung über die Einheitskasse - die darf man vielleicht hier zitieren, auch wenn es nicht genau das gleiche Gebiet ist - uns allen gezeigt hat, dass es fast eine plebiszitäre Auffassung ist, dass wir mehr Wettbewerbselemente in den Gesundheitsmarkt bringen wollen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Spitalversorgung. Das Prinzip der freien Spitalwahl müsste sich eigentlich von selbst verstehen, nach allem, was wir in diesem Rat in allen Gebieten schon behandelt haben - ich denke an das Binnenmarktgesetz, wo Sie häufig auch über das Gewerbe geschimpft haben, das sich nicht öffnen wolle. Ich glaube, dass auch im Gesundheitswesen diese Öffnung stattfinden muss, und dazu gehört ganz bestimmt die Weichenstellung, die wir jetzt bezüglich der freien Spitalwahl vorgenommen haben. Es ist ein kleiner Schritt, aber natürlich ein Schritt mit einer klaren Weichenstellung, welche wir jetzt aber nach der einstimmigen Meinung unserer Kommission vornehmen müssen.
Natürlich haben Sie seitens der GDK einige Schreiben erhalten, bezüglich Kosten, bezüglich Zahlen - die Zahlen sind auch nicht unbedingt sehr überzeugend, die hier gekommen sind, Herr Studer -, aber es ist fast ein bisschen ein unangenehmer Druck aufgesetzt worden seitens der GDK. Ich bin der Meinung - diese Überlegung möchte ich Herrn Studer ans Herz legen -, dass wir diese Differenz zum Ständerat schaffen müssen. Sonst ist die Übung abgebrochen. Ich bitte Sie herzlich, gegen Ihren eigenen Antrag zu stimmen, wenn Sie effektiv das erreichen wollen, was Sie hier vorgetragen haben.
Das einfach zur Klarstellung. Aber nachdem Sie das hier so elegant vorgebracht haben, können wir wenigstens über das Ganze diskutieren.
Es ist klar - ich möchte das hier festhalten -, dass auch in unserer Kommission nicht alle Fragen so geregelt worden sind, dass ich Ihnen jetzt Zahlenmaterial vorlegen könnte. Es wird so sein, dass wir vielleicht die flankierenden Massnahmen noch gut überlegen müssen. Auch die Abgeltungen - wir werden ja bei Artikel 49a noch eingehend darüber sprechen - müssen vielleicht nochmals überprüft werden. Ich denke, dass wir auch bezüglich der Übergangsbestimmungen durchaus noch Flexibilität haben können.
Aber ich bitte Sie, hier dem einstimmigen Antrag der Kommission zuzustimmen und eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.