Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Die versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern
frei wählen, die auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind
(Listenspital). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer
Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Artikel
49a.
Abs. 1ter
Die versicherte Person kann unter den Geburtshäusern frei wählen. Der
Versicherer übernimmt die Kosten nach dem Tarif, der für diesen
Leistungserbringer gilt.
Abs. 2
Beansprucht die versicherte Person bei einer ambulanten Behandlung aus
medizinischen Gründen einen anderen Leistungserbringer, so richtet sich die
Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt.
Medizinische Gründe liegen bei einem Notfall vor oder wenn die erforderlichen
Leistungen am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung
nicht angeboten werden.
Abs. 3
Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus
medizinischen Gründen ein nicht auf einer Spitalliste aufgeführtes Spital, so
übernehmen der Versicherer und der Kanton die Vergütung anteilsmässig nach
Artikel 49a. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons
notwendig.
Antrag der Minderheit
(Stahl, Bortoluzzi, Parmelin, Scherer, Triponez, Wobmann)
Abs. 1ter
Streichen
Antrag Teuscher
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Teuscher
Abs. 1bis
.... auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind ....
Antrag Studer Heiner
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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Fehr Jacqueline (S, ZH): Die Möglichkeit,
hier in Analogie zum Cassis-de-Dijon-Prinzip die freie Spitalwahl
einzuführen, scheint etwas übers Knie gebrochen, vielleicht gerade deshalb,
weil es auf der Fahne so einhellig daherkommt. Aber es ist natürlich ein
Thema, über das wir schon sehr lange gesprochen haben und bei dem wir jetzt
der Meinung sind, dass die Zeit reif dafür sei.
Vielleicht zuerst an die Adresse der Grünen: Was passiert hier eigentlich von
der Verschiebung her? Wir verschieben eine Leistung, die heute über die
Zusatzversicherung eingekauft werden muss, in die Grundversicherung und
verschieben sie von den Prämien zu den Steuergeldern. Das ist eigentlich ganz
in unserem Sinne, zumindest im Sinne der Linken und wahrscheinlich auch der
Grünen hier im Saal. Ich verstehe deshalb nicht, warum ausgerechnet dieser
Antrag von Franziska Teuscher gestellt wird.
Es ist aber auch aus einer anderen Optik ein wichtiger Schritt: Es ist ein
erster Schritt hin zu grösseren, zu überkantonalen Versorgungsregionen, was
eben die interkantonale Planung fördern wird. Spitalplanung ist
selbstverständlich auch in diesem Konzept möglich. Sie muss aber über die
Kantonsgrenzen hinweg geschehen; die interkantonale Planung wird geradezu
notwendig. Das ist etwas, was durchaus auch in unserem Sinne ist, auch im
Sinne einer effizienten Mittelverwendung. Damit können Überkapazitäten
abgebaut werden. Wir wissen ja schon längst, dass die Versorgungsregionen
sehr klein sind, sodass es in der Kombination zu vielen Überkapazitäten
kommt, da jede solche Region nur für sich selber schaut. Deshalb denke ich,
dass summa summarum dieser Schritt jetzt sehr wohl zu tun ist. Wir sind zwar
der Zweitrat, aber der erste, der das aufnimmt. Damit wird der Ständerat
zwingend über dieses Thema noch einmal befinden müssen.
Ich bin der Meinung, wir sollten hier diesen Schritt tun. Es ist ein
Anliegen, das wir schon lange vertreten. Deshalb sagt die SP-Fraktion Ja zu diesem Schritt.
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