Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Die versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern frei wählen, die auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind (Listenspital). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Artikel 49a.

Abs. 1ter
Die versicherte Person kann unter den Geburtshäusern frei wählen. Der Versicherer übernimmt die Kosten nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt.
Abs. 2
Beansprucht die versicherte Person bei einer ambulanten Behandlung aus medizinischen Gründen einen anderen Leistungserbringer, so richtet sich die Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt. Medizinische Gründe liegen bei einem Notfall vor oder wenn die erforderlichen Leistungen am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung nicht angeboten werden.
Abs. 3
Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen ein nicht auf einer Spitalliste aufgeführtes Spital, so übernehmen der Versicherer und der Kanton die Vergütung anteilsmässig nach Artikel 49a. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig.

Antrag der Minderheit
(Stahl, Bortoluzzi, Parmelin, Scherer, Triponez, Wobmann)
Abs. 1ter
Streichen

Antrag Teuscher
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Eventualantrag Teuscher
Abs. 1bis
.... auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind ....

Antrag Studer Heiner
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Fehr Jacqueline (S, ZH): Die Möglichkeit, hier in Analogie zum Cassis-de-Dijon-Prinzip die freie Spitalwahl einzuführen, scheint etwas übers Knie gebrochen, vielleicht gerade deshalb, weil es auf der Fahne so einhellig daherkommt. Aber es ist natürlich ein Thema, über das wir schon sehr lange gesprochen haben und bei dem wir jetzt der Meinung sind, dass die Zeit reif dafür sei.
Vielleicht zuerst an die Adresse der Grünen: Was passiert hier eigentlich von der Verschiebung her? Wir verschieben eine Leistung, die heute über die Zusatzversicherung eingekauft werden muss, in die Grundversicherung und verschieben sie von den Prämien zu den Steuergeldern. Das ist eigentlich ganz in unserem Sinne, zumindest im Sinne der Linken und wahrscheinlich auch der Grünen hier im Saal. Ich verstehe deshalb nicht, warum ausgerechnet dieser Antrag von Franziska Teuscher gestellt wird.
Es ist aber auch aus einer anderen Optik ein wichtiger Schritt: Es ist ein erster Schritt hin zu grösseren, zu überkantonalen Versorgungsregionen, was eben die interkantonale Planung fördern wird. Spitalplanung ist selbstverständlich auch in diesem Konzept möglich. Sie muss aber über die Kantonsgrenzen hinweg geschehen; die interkantonale Planung wird geradezu notwendig. Das ist etwas, was durchaus auch in unserem Sinne ist, auch im Sinne einer effizienten Mittelverwendung. Damit können Überkapazitäten abgebaut werden. Wir wissen ja schon längst, dass die Versorgungsregionen sehr klein sind, sodass es in der Kombination zu vielen Überkapazitäten kommt, da jede solche Region nur für sich selber schaut. Deshalb denke ich, dass summa summarum dieser Schritt jetzt sehr wohl zu tun ist. Wir sind zwar der Zweitrat, aber der erste, der das aufnimmt. Damit wird der Ständerat zwingend über dieses Thema noch einmal befinden müssen.
Ich bin der Meinung, wir sollten hier diesen Schritt tun. Es ist ein Anliegen, das wir schon lange vertreten. Deshalb sagt die SP-Fraktion Ja zu diesem Schritt.