Art. 41
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Die versicherte Person kann für die stationäre Behandlung unter den Spitälern
frei wählen, die auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt sind
(Listenspital). Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen bei stationärer
Behandlung in einem Listenspital die Vergütung anteilsmässig nach Artikel
49a.
Abs. 1ter
Die versicherte Person kann unter den Geburtshäusern frei wählen. Der
Versicherer übernimmt die Kosten nach dem Tarif, der für diesen
Leistungserbringer gilt.
Abs. 2
Beansprucht die versicherte Person bei einer ambulanten Behandlung aus
medizinischen Gründen einen anderen Leistungserbringer, so richtet sich die
Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt.
Medizinische Gründe liegen bei einem Notfall vor oder wenn die erforderlichen
Leistungen am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung
nicht angeboten werden.
Abs. 3
Beansprucht die versicherte Person bei einer stationären Behandlung aus
medizinischen Gründen ein nicht auf einer Spitalliste aufgeführtes Spital, so
übernehmen der Versicherer und der Kanton die Vergütung anteilsmässig nach
Artikel 49a. Mit Ausnahme des Notfalls ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons
notwendig.
Antrag der Minderheit
(Stahl, Bortoluzzi, Parmelin, Scherer, Triponez, Wobmann)
Abs. 1ter
Streichen
Antrag Teuscher
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Teuscher
Abs. 1bis
.... auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind ....
Antrag Studer Heiner
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
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Bortoluzzi Toni (V, ZH): Es geht bei
dieser in der Kommission nicht bestrittenen Bestimmung um den schweizweit
freien Zugang zu den zugelassenen stationären Einrichtungen. Das ist eine an
sich absolut bürgerfreundliche Massnahme, die den Versicherten die
Verantwortung und gewisse Freiheiten überlässt, mehr Freiheiten, als ein
Versicherter heute geniesst.
So gesehen habe ich für die Anträge Teuscher und Studer Heiner wirklich kein
Verständnis. Dass die Grundlagen für diese Massnahmen gegeben sein müssen,
ist selbstverständlich; wir haben ja vorhin über Artikel 39 Absatz 2ter
diskutiert. Der Bundesrat erlässt demnach wirtschaftliche und qualitative
Kriterien und auch Kriterien für die Mindestversorgung - das ist die
Ausgangslage. Da diese Ausgangslage zuerst gesichert werden muss, wird dann in
den Übergangsregelungen diese Massnahme, dieser freie Zugang, schrittweise in
die Praxis überführt. In Ziffer 2 Absatz 2 bei den Übergangsbestimmungen -
das muss man immer in diese Diskussion einbeziehen - heisst es dann, dass die
Einführung zeitlich gestaffelt, aber spätestens mit den Spitaltarifen
erfolge. Der Bundesrat regle die Abläufe und sage, wie dann diese Einführung
erfolgen könne. Meines Erachtens ist also diese Massnahme absolut zumutbar.
Wir sprechen heute vom Zugang zu Spitälern im Ausland, man spricht
diesbezüglich von einer Öffnung. Dazu muss man sagen, dass wir in unserem
Gesundheitswesen zuerst einmal die Kantonsgrenzen problemlos überschreiten
können müssen, bevor wir ausländische Angebote bevorzugen. Also, so geht es
ja nicht. Diese Massnahme ist, so meine ich, überfällig.
Frau Teuscher, mir ist eigentlich nicht klar, warum Sie sagen, dass diese
Massnahme massive Mehrkosten zur Folge haben werde. Meines Erachtens trifft
eher das Gegenteil zu. Man darf die Wahlfreiheit nicht falsch einschätzen; es
wird nicht so sein, dass wir dann einen Kreuz-und-quer-Zugang durch die
gesamte Schweiz zu den Spitälern haben werden; das ist doch eine Illusion.
Auch weiterhin wird für die Leistungen die Nähe prioritär sein; diejenigen,
die eine Leistung nötig haben, werden sich zweifellos zuerst in der Nähe
umsehen.
Was sich aber ändert, das ist die Vergleichbarkeit. Wenn diese
Durchschaubarkeit bzw. Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern einmal
vorhanden ist, wächst der Druck auf die Anbieter, die Qualität zu fördern,
sonst sind sie nicht mehr gefragt. Das ist entscheidend: Wenn die Möglichkeit
geschaffen wird, nicht nur das kantonseigene Spital aufzusuchen, so schafft
das Herausforderungen für die Leistungserbringer und ist für mich die beste
Garantie, dass sich Qualität und Wirtschaftlichkeit im stationären Bereich in
unserem Land durchsetzen und laufend verbessert werden.
Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommission zu folgen.
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