http://www.safpro.ch/Probandenregister_Anzug.htm
Am 19.01.05 reichte
FDP-Grossrat Rolf Stürm den von über 80 Grossratsmitgliedern
aus allen Fraktionen unterzeichnete Anzug Sicherheit für
Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem
Probanden-Register bei der Ratskanzlei des Kantons
Basel-Stadt ein (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=06.5018).
Am 26.01.05 reichte FDP-Landrat Paul Schär ein Postulat mit
gleicher Stossrichtung in Basel-Landschaft ein. Dieses Postulat
wurde von 40 Landratsmitgliedern unterzeichnet.
Kontaktpersonen:
Rolf Stürm,
FDP-Grossrat, 061.2728573
Paul Schär,
FDP-Landrat, 061.2867301
Was wollen der
Anzug (BS) und das Postulat (BL)?
Stellen sich
Freiwillige für Pharma-Versuche zur Verfügung ohne ausreichend
lange Wartefristen einzuhalten, können sie dadurch ihre
Gesundheit und die Qualität der Testresultate gefährden. Das
Unterlaufen der Wartefristen ist im trinationalen Bio-Valley
besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich
ihre Daten über Probanden nicht austauschen. Ein trinationales
Probandenregister soll garantieren, dass die Wartefristen in
Zukunft eingehalten und dadurch das Risiko für Versuchspersonen,
Medikamentenkonsumenten und die forschende Industrie gering
gehalten werden.
Vorgeschichte
und Hintergründe
1999 sorgte die
Medikamenten-Test-Firma VanTx Research AG, die ihren Firmensitz
in Basel-Stadt und Geschäftsstellen in Basel-Landschaft
unterhielt, für negative Schlagzeilen, weil sie medizinische
Tests an ausländischen Versuchspersonen vorgenommen hatte, ohne
sie hinreichend aufzuklären und zu betreuen. In der Folge
schufen die beiden Basler Regierungen eine gemeinsame
Ethikkommission (Ethikkommission beider Basel, EKBB). Auch die
deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK)
befasste sich mit diesem Fall. Sowohl EKBB wie auch ORK (http://www.oberrheinkonferenz.de/dokumente/download/Probandenregister.pdf)
kamen zur Schlussfolgerung, dass ein grenzüberschreitendes
Probandenregister notwendig sei.
2003 stellte
swissmedic abschliessend fest, dass die VanTx-Studien kein
Sicherheitsrisiko für die Arzneimittelkonsumenten bedeuten, aber
aufwändige rückwirkende Analysen verursacht haben (http://www.swissmedic.ch/Archiv/Klinische_Studien.pdf).
Obwohl diese Affäre sowohl für die Probanden wie auch die
Pharma-Firmen, die VanTx mit dem Testen ihrer Medikamente
beauftragt hatten, glimpflich abgelaufen ist, kann ein
Image-Schaden des Forschungsplatzes Basel und des ganzen
Bio-Valleys nicht ausgeschlossen werden.
Warum jetzt
diese parlamentarischen Vorstösse?
1.
Der Grosse Rat hat am 18.01.06 mit überwältigendem Mehr dem
Campus-Projekt von Novartis zugestimmt (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.1445)
und dadurch seinen Willen zur Stärkung des Forschungsplatzes
Basel eindrücklich bekräftigt. Der Forschungsplatz Basel
braucht aber nicht nur gute bauliche Rahmenbedingungen, sondern
auch einen hervorragenden Qualitätsruf. Daher soll jetzt ein
trinationales Probandenregister eingerichtet werden, um das
Bio-Valley vor möglichen zukünftigen Image-Schäden durch
Probanden-Tourismus zu schützen.
2.
Der Grosse Rat wird in seiner Februarsession den Apparate-Kredit
für das Universitätsspital (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.1363)
behandeln und mit grösster Wahrscheinlichkeit genehmigen. Der im
Kredit vorgesehene Positron-Emission-Computer-Tomograph (PET/CT)
hat nebst grosser klinisch-diagnostischer Bedeutung auch ein
grosses Potential für Forschungszwecke. Da die PET-Anwendung
Strahlendosen verursacht, über die im Falle von gesunden
freiwilligen Versuchspersonen gemäss Strahlenschutzverordnung
(StSV Art. 28) Buch geführt werden muss, wird vorgeschlagen, das
Probandenregister mit Angaben über allfällige Strahlendosen zu
ergänzen.
3.
Das eidgenössische Humanforschungsgesetz (HFG, http://www.bag.admin.ch/humanforsch/gesetz/d/) kommt
demnächst in die Vernehmlassung. Die Verankerung eines
Probandenregisters im HFG wäre ein erster, relativ einfacher
Schritt in Richtung zum trinationalen Probandenregister. Deshalb
werden die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft jetzt
aufgefordert, ihre Vernehmlassung zum HFG in diesem Sinne zu
ergänzen.
Anzug
Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung
dank trinationalem Probanden-Register
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Ein Grossteil der
forschenden Industrie, welcher der weltweite Ruf des Bio-Valleys
zu verdanken ist, ist im Kanton Basel-Stadt ansässig. Die
Pharma-Forschung findet jedoch nicht nur in Basel-Stadt, sondern
auch in Basel-Landschaft sowie in der deutschen und
französischen Nachbarschaft statt. Zur Pharma-Forschung gehört
auch das Austesten zukünftiger Medikamente an gesunden Probanden
(Versuchspersonen), nachdem die Substanzen eingehend in in-vitro-
und Tierversuchen toxikologisch untersucht worden sind und bevor
sie in kleinen Gruppen von Patienten angewandt werden. Die aus
dem In- und Ausland stammenden Probanden werden finanziell
entlöhnt. Um einerseits das gesundheitliche Risiko der Probanden
gering zu halten und um andererseits die Forschungsresultate
nicht zu verfälschen, sind zwischen den einzelnen Versuchen
ausreichend lange Wartefristen einzuhalten. Bei Studien mit
radioaktiv markierten Substanzen, die bei den Probanden zu einer
Strahlendosis von mehr als einem milliSievert führen, beträgt
nach Schweizer Strahlenschutzverordnung die Karenzfrist fünf
Jahre (sog. 5 milliSievert in 5 Jahren-Regel).
Leider besteht
eine gewisse Gefahr, dass Probanden aus finanziellen Gründen die
Wartefristen umgehen, indem sie ihre Teilnahme an früheren
Versuchen verschweigen. Dies ist im trinationalen Bio-Valley
besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich
die Daten über die Probanden nicht austauschen. An diesem
grenzüberschreitenden Probanden-Tourismus hat die forschende
Industrie kein Interesse, da durch Restsubstanzen verfälschte
Testresultate dem Ruf der hiesigen Forschung schaden und enorme
Folgekosten verursachen können. Obwohl die Teilnahme an
Pharma-Versuchen freiwillig ist, muss auch der Gesundheitsschutz
der Probanden ernst genommen werden.
Die
D-F-CH-Oberrheinkonferenz hat sich am 03.12.01 für die Schaffung
von nationalen Probandenregistern mit austauschbarem Datensatz
ausgesprochen. Leider sind diesem Beschluss keine Taten gefolgt.
Auch die Ethikkommission beider Basel setzte sich, leider bis
anhin erfolglos, für ein grenzüberschreitendes
Probandenregister ein.
Der Kanton
Basel-Stadt unternimmt zu Recht viel, um den Forschungsplatz
Basel weltweit konkurrenzfähig zu halten (z.B. Unterstützung
des Campus-Projekts von Novartis; Forschungs- und Apparatekredite
für das Universitätsspital Basel). All diese Bemühungen
könnten aber gefährdet sein, wenn sich herausstellt, dass
Resultate aus Humanstudien wegen des Probanden-Tourismus
verfälscht sind.
Ein Vorstoss mit
gleichem Inhalt wird im Landrat des Kantons Basel-Landschaft
eingereicht.
Die Anzugsteller
bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
1.
Wie gross ist die Gefahr, die aus dem Probandentourismus für die
Gesundheit der Freiwilligen und für die Qualität der Forschung
entsteht?
2.
Welche nationalen Probandenregister werden in der Schweiz,
Deutschland und Frankreich geführt und sind diese untereinander
EDV-kompatibel?
3.
Wie kann der Datenaustausch zwischen den Probandenregistern der
Schweiz, Deutschlands und Frankreichs unter Wahrung des
Datenschutzes gewährleistet werden?
4.
Kann die Teilnahme an einer Studie von der Einwilligung der
Probanden, dass ihre Daten in einem trinationalen Register
geführt werden, abhängig gemacht werden?
5.
Kann das Probandenregister mit Angaben über allfällige
Strahlendosen ergänzt werden?
6.
Kann als rasch zu realisierende Zwischenlösung die Teilnahme bei
einem zu bezeichnenden regionalen (z.B. BS/BL-bikantonalen)
Probandenregister als Voraussetzung für die Genehmigung einer
klinischen Studie durch die Ethikkommission gesetzlich
vorgeschrieben werden?
7.
Kann der Regierungsrat von Basel-Stadt zusammen mit dem
Regierungsrat von Basel-Landschaft in dieser Sache direkt in Bern
sowie indirekt in Berlin und Paris aktiv werden, weil das
Schwergewicht der Pharma-Forschung des Bio-Valleys in BS und BL
ansässig ist?
8.
Will der Regierungsrat die Anregungen für ein nationales
Probandenregister in das bevorstehende Vernehmlassungsverfahren
zum Humanforschungsgesetz einfliessen lassen?
Rolf Stürm, Christine Locher-Hoch, Daniel Stolz, Hanspeter Gass, Helmut Hersberger, Urs Schweizer, Roland Vögtli, Arthur Marti, Christine Heuss, Markus G. Ritter, Ernst Mutschler, Peter Malama, Stephan Maurer, Christian Engeler, Felix W. Eymann, Christine Wirz-von Planta, Emmanuel Ullmann, Hansjörg Wirz, Richard Widmer, Edith Buxtorf-Hosch, Stephan Gassmann, Stephan Ebner, Paul Roniger, Michel Remo Lussana, Helen Schai-Zigerlig, Hanspeter Gass, Andreas Ungricht, Lorenz Nägelin, Patrick Hafner, Désirée Braun, Tommy Frey, Giovanni Nanni, Thomas Mall, Donald Stückelberger, Hermann Amstad, Ester Weber Lehner, Maria Berger-Coenen, Gisela Traub, Philippe Pierre Macherel, Tobit Schäfer, Christine Keller, Michael Wüthrich, Hans Rudolf Brodbeck, Karin Haeberli Leugger, Kurt Bachmann, Andrea Bollinger, Hasan Kanber, Gülsen Oeztürk, Bruno Suter, Matthias Schmutz, Rolf Häring, Martina Saner, Sebastian Frehner, Marcel Rünzi, Toni Casagrande, Brigitte Strondl, Annemarie Pfeifer, Patrizia Bernasconi, Peter Howald, Martin Hug, Peter Zinkernagel, Beat Jans, Thomas Grossenbacher, Roland Engeler, Heidi Mück, Annemarie von Bidder, Rolf von Aarburg, Sibel Arslan, Daniel Wunderlin, Martin Lüchinger, Thomas Baerlocher, Lukas Engelberger, Brigitte Heilbronner-Uehlinger, Roland Stark, Angelika Zanolari, Conradin Cramer, Ruth Widmer, Doris Gysin, Bernhard Madörin, Fabienne Vulliamoz, Jan Goepfert, Fernand Gerspach, Anita Lachenmeier-Thüring
Postulat Sicherheit für
Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem
Probanden-Register
Ein Grossteil
der forschenden Industrie, welcher der weltweite Ruf des
Bio-Valleys zu verdanken ist, ist in beiden Kantonen Basel
ansässig. Die Pharma-Forschung findet jedoch nicht nur in beiden
Basel sondern auch in der deutschen und französischen
Nachbarschaft statt. Zur Pharma-Forschung gehört auch das
Austesten zukünftiger Medikamente an gesunden Probanden
(Versuchspersonen), nachdem die Substanzen eingehend in in-vitro-
und Tierversuchen toxikologisch untersucht worden sind und bevor
sie in kleinen Gruppen von Patienten angewandt werden. Die aus
dem In- und Ausland stammenden Probanden werden finanziell
entlöhnt. Um einerseits das gesundheitliche Risiko der Probanden
gering zu halten und um andererseits die Forschungsresultate
nicht zu verfälschen, sind zwischen den einzelnen Versuchen
ausreichend lange Wartefristen einzuhalten. Bei Studien mit
radioaktiv markierten Substanzen, die bei den Probanden zu einer
Strahlendosis von mehr als einem milliSievert führen, beträgt
nach Schweizer Strahlenschutzverordnung die Karenzfrist fünf
Jahre (sog. 5 milliSievert in 5 Jahren-Regel).
Leider besteht eine
gewisse Gefahr, dass Probanden aus finanziellen Gründen die
Wartefristen umgehen, indem sie ihre Teilnahme an früheren
Versuchen verschweigen. Dies ist im trinationalen Bio-Valley
besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich
die Daten über die Probanden nicht austauschen. An diesem
grenzüberschreitenden Probanden-Tourismus hat die forschende
Industrie kein Interesse, da durch Restsubstanzen verfälschte
Testresultate dem Ruf der hiesigen Forschung schaden und enorme
Folgekosten verursachen können. Obwohl die Teilnahme an
Pharma-Versuchen freiwillig ist, muss auch der Gesundheitsschutz
der Probanden ernst genommen werden.
Die
D-F-CH-Oberrheinkonferenz hat sich am 03.12.01 für die Schaffung
von nationalen Probandenregistern mit austauschbarem Datensatz
ausgesprochen. Leider sind diesem Beschluss keine Taten gefolgt.
Auch die Ethikkommission beider Basel setzte sich, leider bis
anhin erfolglos, für ein grenzüberschreitendes
Probandenregister ein.
Weltweit tätige
Firmen, die im Auftrag der forschenden Industrie Medikamente
prüfen (sog. Contract Research Organisation), sind für die
Bedeutung von Basel-Landschaft innerhalb des Bio-Valleys wichtig.
Deren guter Ruf könnte aber gefährdet sein, wenn sich
herausstellt, dass Resultate aus Humanstudien wegen des
Probanden-Tourismus verfälscht sind.
Die
Unterzeichnenden bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu
berichten:
1.
Wie gross ist die Gefahr, die aus dem Probandentourismus für die
Gesundheit der Freiwilligen und für die Qualität der Forschung
entsteht?
2.
Welche nationalen Probandenregister werden in der Schweiz,
Deutschland und Frankreich geführt und sind diese untereinander
EDV-kompatibel?
3.
Wie kann der Datenaustausch zwischen den Probandenregistern der
Schweiz, Deutschlands und Frankreichs unter Wahrung des
Datenschutzes gewährleistet werden?
4.
Kann die Teilnahme an einer Studie von der Einwilligung der
Probanden, dass ihre Daten in einem trinationalen Register
geführt werden, abhängig gemacht werden?
5.
Kann das Probandenregister mit Angaben über allfällige
Strahlendosen ergänzt werden?
6.
Kann als rasch zu realisierende Zwischenlösung die Teilnahme bei
einem zu bezeichnenden regionalen (z.B. BL/BS-bikantonalen)
Probandenregister als Voraussetzung für die Genehmigung einer
klinischen Studie durch die Ethikkommission gesetzlich
vorgeschrieben werden?
7.
Kann der Regierungsrat von Basel-Landschaft zusammen mit dem
Regierungsrat von Basel- Stadt in dieser Sache direkt in Bern
sowie indirekt in Berlin und Paris aktiv werden, weil das
Schwergewicht der Pharma-Forschung des Bio-Valleys in BS und BL
ansässig ist?
8.
Will der Regierungsrat die Anregungen für ein nationales
Probandenregister in das bevorstehende Vernehmlassungsverfahren
zum Humanforschungsgesetz einfliessen lassen?
Ein Anzug mit
gleichem Inhalt wurde am 19.01.06 im Grossen Rat des Kantons
Basel-Stadt eingereicht.
Paul Schär
Aebi, Augstburger,
Bachmann, Birkhäuser, Blatter, Brassel, Ceccarelli, Chappuis,
Frey, Fritschi, Fuchs, Fünfschilling, Gutzwiller, Hammel,
Helfenstein, Jermann, Jourdan, Keller, Maag, Mangold, Marbet,
Martin, Meschberger, Morel, Richterich, Rohrbach, Rüegg, Rufi,
Schmied, Schneider, Schuler, Schulte, Schweizer, Simonet,
Steiger, Svoboda, Tanner, Van der Merwe, Ziegler und Zwick