Medienmitteilung

 

Trinationales Probanden-Register gefordert

http://www.safpro.ch/Probandenregister_Anzug.htm

 

 

Am 19.01.05 reichte FDP-Grossrat Rolf Stürm den von über 80 Grossratsmitgliedern aus allen Fraktionen unterzeichnete Anzug „Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register“ bei der Ratskanzlei des Kantons Basel-Stadt ein (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=06.5018). Am 26.01.05 reichte FDP-Landrat Paul Schär ein Postulat mit gleicher Stossrichtung in Basel-Landschaft ein. Dieses Postulat wurde von 40 Landratsmitgliedern unterzeichnet.

 

Kontaktpersonen:

Rolf Stürm, FDP-Grossrat, 061.2728573

Paul Schär, FDP-Landrat, 061.2867301

 

 

Was wollen der Anzug (BS) und das Postulat (BL)?

Stellen sich Freiwillige für Pharma-Versuche zur Verfügung ohne ausreichend lange Wartefristen einzuhalten, können sie dadurch ihre Gesundheit und die Qualität der Testresultate gefährden. Das Unterlaufen der Wartefristen ist im trinationalen Bio-Valley besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich ihre Daten über Probanden nicht austauschen. Ein trinationales Probandenregister soll garantieren, dass die Wartefristen in Zukunft eingehalten und dadurch das Risiko für Versuchspersonen, Medikamentenkonsumenten und die forschende Industrie gering gehalten werden.

 

 

Vorgeschichte und Hintergründe

1999 sorgte die Medikamenten-Test-Firma VanTx Research AG, die ihren Firmensitz in Basel-Stadt und Geschäftsstellen in Basel-Landschaft unterhielt, für negative Schlagzeilen, weil sie medizinische Tests an ausländischen Versuchspersonen vorgenommen hatte, ohne sie hinreichend aufzuklären und zu betreuen. In der Folge schufen die beiden Basler Regierungen eine gemeinsame Ethikkommission (Ethikkommission beider Basel, EKBB). Auch die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK) befasste sich mit diesem Fall. Sowohl EKBB wie auch ORK (http://www.oberrheinkonferenz.de/dokumente/download/Probandenregister.pdf) kamen zur Schlussfolgerung, dass ein grenzüberschreitendes Probandenregister notwendig sei.

2003 stellte swissmedic abschliessend fest, dass die VanTx-Studien kein Sicherheitsrisiko für die Arzneimittelkonsumenten bedeuten, aber aufwändige rückwirkende Analysen verursacht haben (http://www.swissmedic.ch/Archiv/Klinische_Studien.pdf). Obwohl diese Affäre sowohl für die Probanden wie auch die Pharma-Firmen, die VanTx mit dem Testen ihrer Medikamente beauftragt hatten, glimpflich abgelaufen ist, kann ein Image-Schaden des Forschungsplatzes Basel und des ganzen Bio-Valleys nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Warum jetzt diese parlamentarischen Vorstösse?

1.        Der Grosse Rat hat am 18.01.06 mit überwältigendem Mehr dem Campus-Projekt von Novartis zugestimmt (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.1445) und dadurch seinen Willen zur Stärkung des Forschungsplatzes Basel eindrücklich bekräftigt. Der Forschungsplatz Basel braucht aber nicht nur gute bauliche Rahmenbedingungen, sondern auch einen hervorragenden Qualitätsruf. Daher soll jetzt ein trinationales Probandenregister eingerichtet werden, um das Bio-Valley vor möglichen zukünftigen Image-Schäden durch Probanden-Tourismus zu schützen.

2.        Der Grosse Rat wird in seiner Februarsession den Apparate-Kredit für das Universitätsspital (http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.1363) behandeln und mit grösster Wahrscheinlichkeit genehmigen. Der im Kredit vorgesehene Positron-Emission-Computer-Tomograph (PET/CT) hat nebst grosser klinisch-diagnostischer Bedeutung auch ein grosses Potential für Forschungszwecke. Da die PET-Anwendung Strahlendosen verursacht, über die im Falle von gesunden freiwilligen Versuchspersonen gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV Art. 28) Buch geführt werden muss, wird vorgeschlagen, das Probandenregister mit Angaben über allfällige Strahlendosen zu ergänzen.

3.        Das eidgenössische Humanforschungsgesetz (HFG, http://www.bag.admin.ch/humanforsch/gesetz/d/) kommt demnächst in die Vernehmlassung. Die Verankerung eines Probandenregisters im HFG wäre ein erster, relativ einfacher Schritt in Richtung zum trinationalen Probandenregister. Deshalb werden die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft jetzt aufgefordert, ihre Vernehmlassung zum HFG in diesem Sinne zu ergänzen.

 


Anzug Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register

06.5018.01

 

Ein Grossteil der forschenden Industrie, welcher der weltweite Ruf des Bio-Valleys zu verdanken ist, ist im Kanton Basel-Stadt ansässig. Die Pharma-Forschung findet jedoch nicht nur in Basel-Stadt, sondern auch in Basel-Landschaft sowie in der deutschen und französischen Nachbarschaft statt. Zur Pharma-Forschung gehört auch das Austesten zukünftiger Medikamente an gesunden Probanden (Versuchspersonen), nachdem die Substanzen eingehend in in-vitro- und Tierversuchen toxikologisch untersucht worden sind und bevor sie in kleinen Gruppen von Patienten angewandt werden. Die aus dem In- und Ausland stammenden Probanden werden finanziell entlöhnt. Um einerseits das gesundheitliche Risiko der Probanden gering zu halten und um andererseits die Forschungsresultate nicht zu verfälschen, sind zwischen den einzelnen Versuchen ausreichend lange Wartefristen einzuhalten. Bei Studien mit radioaktiv markierten Substanzen, die bei den Probanden zu einer Strahlendosis von mehr als einem milliSievert führen, beträgt nach Schweizer Strahlenschutzverordnung die Karenzfrist fünf Jahre (sog. „5 milliSievert in 5 Jahren“-Regel).

Leider besteht eine gewisse Gefahr, dass Probanden aus finanziellen Gründen die Wartefristen umgehen, indem sie ihre Teilnahme an früheren Versuchen verschweigen. Dies ist im trinationalen Bio-Valley besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich die Daten über die Probanden nicht austauschen. An diesem grenzüberschreitenden Probanden-Tourismus hat die forschende Industrie kein Interesse, da durch Restsubstanzen verfälschte Testresultate dem Ruf der hiesigen Forschung schaden und enorme Folgekosten verursachen können. Obwohl die Teilnahme an Pharma-Versuchen freiwillig ist, muss auch der Gesundheitsschutz der Probanden ernst genommen werden.

Die D-F-CH-Oberrheinkonferenz hat sich am 03.12.01 für die Schaffung von nationalen Probandenregistern mit austauschbarem Datensatz ausgesprochen. Leider sind diesem Beschluss keine Taten gefolgt. Auch die Ethikkommission beider Basel setzte sich, leider bis anhin erfolglos, für ein grenzüberschreitendes Probandenregister ein.

Der Kanton Basel-Stadt unternimmt zu Recht viel, um den Forschungsplatz Basel weltweit konkurrenzfähig zu halten (z.B. Unterstützung des Campus-Projekts von Novartis; Forschungs- und Apparatekredite für das Universitätsspital Basel). All diese Bemühungen könnten aber gefährdet sein, wenn sich herausstellt, dass Resultate aus Humanstudien wegen des Probanden-Tourismus verfälscht sind.

Ein Vorstoss mit gleichem Inhalt wird im Landrat des Kantons Basel-Landschaft eingereicht.

Die Anzugsteller bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

1.        Wie gross ist die Gefahr, die aus dem Probandentourismus für die Gesundheit der Freiwilligen und für die Qualität der Forschung entsteht?

2.        Welche nationalen Probandenregister werden in der Schweiz, Deutschland und Frankreich geführt und sind diese untereinander EDV-kompatibel?

3.        Wie kann der Datenaustausch zwischen den Probandenregistern der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs unter Wahrung des Datenschutzes gewährleistet werden?

4.        Kann die Teilnahme an einer Studie von der Einwilligung der Probanden, dass ihre Daten in einem trinationalen Register geführt werden, abhängig gemacht werden?

5.        Kann das Probandenregister mit Angaben über allfällige Strahlendosen ergänzt werden?

6.        Kann als rasch zu realisierende Zwischenlösung die Teilnahme bei einem zu bezeichnenden regionalen (z.B. BS/BL-bikantonalen) Probandenregister als Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Studie durch die Ethikkommission gesetzlich vorgeschrieben werden?

7.        Kann der Regierungsrat von Basel-Stadt zusammen mit dem Regierungsrat von Basel-Landschaft in dieser Sache direkt in Bern sowie indirekt in Berlin und Paris aktiv werden, weil das Schwergewicht der Pharma-Forschung des Bio-Valleys in BS und BL ansässig ist?

8.        Will der Regierungsrat die Anregungen für ein nationales Probandenregister in das bevorstehende Vernehmlassungsverfahren zum Humanforschungsgesetz einfliessen lassen?

Rolf Stürm, Christine Locher-Hoch, Daniel Stolz, Hanspeter Gass, Helmut Hersberger, Urs Schweizer, Roland Vögtli, Arthur Marti, Christine Heuss, Markus G. Ritter, Ernst Mutschler, Peter Malama, Stephan Maurer, Christian Engeler, Felix W. Eymann, Christine Wirz-von Planta, Emmanuel Ullmann, Hansjörg Wirz, Richard Widmer, Edith Buxtorf-Hosch, Stephan Gassmann, Stephan Ebner, Paul Roniger, Michel Remo Lussana, Helen Schai-Zigerlig, Hanspeter Gass, Andreas Ungricht, Lorenz Nägelin, Patrick Hafner, Désirée Braun, Tommy Frey, Giovanni Nanni, Thomas Mall, Donald Stückelberger, Hermann Amstad, Ester Weber Lehner, Maria Berger-Coenen, Gisela Traub, Philippe Pierre Macherel, Tobit Schäfer, Christine Keller, Michael Wüthrich, Hans Rudolf Brodbeck, Karin Haeberli Leugger, Kurt Bachmann, Andrea Bollinger, Hasan Kanber, Gülsen Oeztürk, Bruno Suter, Matthias Schmutz, Rolf Häring, Martina Saner, Sebastian Frehner, Marcel Rünzi, Toni Casagrande, Brigitte Strondl, Annemarie Pfeifer, Patrizia Bernasconi, Peter Howald, Martin Hug, Peter Zinkernagel, Beat Jans, Thomas Grossenbacher, Roland Engeler, Heidi Mück, Annemarie von Bidder, Rolf von Aarburg, Sibel Arslan, Daniel Wunderlin, Martin Lüchinger, Thomas Baerlocher, Lukas Engelberger,  Brigitte Heilbronner-Uehlinger, Roland Stark, Angelika Zanolari, Conradin Cramer, Ruth Widmer, Doris Gysin, Bernhard Madörin, Fabienne Vulliamoz, Jan Goepfert, Fernand Gerspach, Anita Lachenmeier-Thüring

 


Postulat Sicherheit für Pharma-Probanden und Pharma-Forschung dank trinationalem Probanden-Register

 

Ein Grossteil der forschenden Industrie, welcher der weltweite Ruf des Bio-Valleys zu verdanken ist, ist in beiden Kantonen Basel ansässig. Die Pharma-Forschung findet jedoch nicht nur in beiden Basel sondern auch in der deutschen und französischen Nachbarschaft statt. Zur Pharma-Forschung gehört auch das Austesten zukünftiger Medikamente an gesunden Probanden (Versuchspersonen), nachdem die Substanzen eingehend in in-vitro- und Tierversuchen toxikologisch untersucht worden sind und bevor sie in kleinen Gruppen von Patienten angewandt werden. Die aus dem In- und Ausland stammenden Probanden werden finanziell entlöhnt. Um einerseits das gesundheitliche Risiko der Probanden gering zu halten und um andererseits die Forschungsresultate nicht zu verfälschen, sind zwischen den einzelnen Versuchen ausreichend lange Wartefristen einzuhalten. Bei Studien mit radioaktiv markierten Substanzen, die bei den Probanden zu einer Strahlendosis von mehr als einem milliSievert führen, beträgt nach Schweizer Strahlenschutzverordnung die Karenzfrist fünf Jahre (sog. „5 milliSievert in 5 Jahren“-Regel).

Leider besteht eine gewisse Gefahr, dass Probanden aus finanziellen Gründen die Wartefristen umgehen, indem sie ihre Teilnahme an früheren Versuchen verschweigen. Dies ist im trinationalen Bio-Valley besonders leicht, weil die Schweiz, Deutschland und Frankreich die Daten über die Probanden nicht austauschen. An diesem grenzüberschreitenden Probanden-Tourismus hat die forschende Industrie kein Interesse, da durch Restsubstanzen verfälschte Testresultate dem Ruf der hiesigen Forschung schaden und enorme Folgekosten verursachen können. Obwohl die Teilnahme an Pharma-Versuchen freiwillig ist, muss auch der Gesundheitsschutz der Probanden ernst genommen werden.

 

Die D-F-CH-Oberrheinkonferenz hat sich am 03.12.01 für die Schaffung von nationalen Probandenregistern mit austauschbarem Datensatz ausgesprochen. Leider sind diesem Beschluss keine Taten gefolgt. Auch die Ethikkommission beider Basel setzte sich, leider bis anhin erfolglos, für ein grenzüberschreitendes Probandenregister ein.

 

Weltweit tätige Firmen, die im Auftrag der forschenden Industrie Medikamente prüfen (sog. Contract Research Organisation), sind für die Bedeutung von Basel-Landschaft innerhalb des Bio-Valleys wichtig. Deren guter Ruf könnte aber gefährdet sein, wenn sich herausstellt, dass Resultate aus Humanstudien wegen des Probanden-Tourismus verfälscht sind.

 

 

Die Unterzeichnenden bitten daher den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

 

1.        Wie gross ist die Gefahr, die aus dem Probandentourismus für die Gesundheit der Freiwilligen und für die Qualität der Forschung entsteht?

2.        Welche nationalen Probandenregister werden in der Schweiz, Deutschland und Frankreich geführt und sind diese untereinander EDV-kompatibel?

3.        Wie kann der Datenaustausch zwischen den Probandenregistern der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs unter Wahrung des Datenschutzes gewährleistet werden?

4.        Kann die Teilnahme an einer Studie von der Einwilligung der Probanden, dass ihre Daten in einem trinationalen Register geführt werden, abhängig gemacht werden?

5.        Kann das Probandenregister mit Angaben über allfällige Strahlendosen ergänzt werden?

6.        Kann als rasch zu realisierende Zwischenlösung die Teilnahme bei einem zu bezeichnenden regionalen (z.B. BL/BS-bikantonalen) Probandenregister als Voraussetzung für die Genehmigung einer klinischen Studie durch die Ethikkommission gesetzlich vorgeschrieben werden?

7.        Kann der Regierungsrat von Basel-Landschaft zusammen mit dem Regierungsrat von Basel- Stadt in dieser Sache direkt in Bern sowie indirekt in Berlin und Paris aktiv werden, weil das Schwergewicht der Pharma-Forschung des Bio-Valleys in BS und BL ansässig ist?

8.        Will der Regierungsrat die Anregungen für ein nationales Probandenregister in das bevorstehende Vernehmlassungsverfahren zum Humanforschungsgesetz einfliessen lassen?

 

Ein Anzug mit gleichem Inhalt wurde am 19.01.06 im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht.

Paul Schär

Aebi, Augstburger, Bachmann, Birkhäuser, Blatter, Brassel, Ceccarelli, Chappuis, Frey, Fritschi, Fuchs, Fünfschilling, Gutzwiller, Hammel, Helfenstein, Jermann, Jourdan, Keller, Maag, Mangold, Marbet, Martin, Meschberger, Morel, Richterich, Rohrbach, Rüegg, Rufi, Schmied, Schneider, Schuler, Schulte, Schweizer, Simonet, Steiger, Svoboda, Tanner, Van der Merwe, Ziegler und Zwick