Unsere
Initiative kommt zeitlich und inhaltlich total richtig!
Unsere
Initiative kommt zeitlich und inhaltlich total richtig!
Mit
zeitlich richtig meine ich:
Inhaltlich
liegen wir goldrichtig, weil in unserem Initiativtext ein Wort explizit
enthalten ist, das in anderen Vorlagen fehlte, obwohl es wohl immer mitgedacht
worden ist. Dieses Wort lautet „unbedient“ – nur unbediente Fumoirs sollen
erlaubt sein.
Lassen
Sie mich knapp zwei Jahre zurückblenden, um meine These zu beweisen:
Im
September 2005 überwies der Grosse Rat den Anzug [1]
von Grossrätin Bollinger betreffend Schutz des Servicepersonals vor
Passivrauchen. In Beantwortung dieses und weiterer gesundheitspolitischer
Vorstösse präsentierte der Regierungsrat im Juni 2006 einen Ratschlag [2], der
bezüglich dem Rauchen im Gastgewerbe zwei Varianten enthielt:
21
Grossratsmitglieder setzte sich für die zweite Variante, d.h. für das Tessiner
Modell, mit folgendem Wortlaut ein:
§
34 Rauchverbot
(Gastgewerbegesetz) ·
In
öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. ·
Zum
Zweck des Rauchens eigens abgetrennte und mit eigener Lüftung versehene Räume
(sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen. ·
Auf
Rauchverbote ist deutlich hinzuweisen. |
Wir
machten uns für diese zweite Variante stark, weil abgetrennte Zonen keinen
wirksamen Schutz bieten, weil die Umsetzung des Kodex’ und deren Überwachung
aufwändig ist und weil der Kodex das Personal vor Passivrauchen nicht schützt.
Wir
unterlagen in der Grossratssitzung vom Oktober 2006 [3,
Seite 525-538].
Da
wir Stadtbasler gemeinsam mit den Landschäftlern reagieren wollten, warteten
wir die Landratswahlen ab und präsentierten unsere Initiative [4] mit
folgendem Text am 5. März 2007:
§
34 (neu) Rauchverbot in Innenräumen
(Gastgewerbegesetz) In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Zum
Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung
versehene Räume (sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen. Auf Rauchverbote
ist deutlich hinzuweisen. |
Mit
der Einfügung von „unbedient“ gingen wir einen Schritt weiter, um das Personal
wirkungsvoll zu schützen .
Kurz
vor dem 5. März hatte Gastrosuisse einen eigenen Vorschlag [5]
in die Diskussion auf eidgenössischer Ebene eingebracht. Gastrosuisse
bemängelte, dass der Vorschlag von Nationalrat Gutzwiller, der den Schutz vor
Passivrauchen im Arbeitsgesetz regeln wollte, eine marktverzerrende
Ungleichbehandlung zwischen Familienbetrieben, die dem Arbeitsgesetz nicht
unterstellt sind, und den übrigen Gaststätten brächte. Diesen Vorschlag von
Gastrosuisse habe ich auf Anfrage eines anwesenden Journalisten als sehr
wertvoll beurteilt, sprach mich aber kategorisch gegen die vorgeschlagenen
Ausnahmebestimmungen aus, die das Gesetz fast vollständig wieder ausgehebelt
hätten.
Die Sozial- und
Gesundheitskommission des Nationalrats ist unterdessen auf den Vorschlag von
Gastrosuisse eingetreten, hat jedoch die Ausnahmeregelungen gestrichen und
einen wichtigen Nebensatz eingefügt:
Bundesgesetz
zum Schutz vor Passivrauchen [6] (Entwurf) Art. 2 Rauchverbot 1 Rauchen
ist in Räumen gemäss Artikel 1 Absätze 1 und 2 untersagt. 2 Der
Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche
Person kann in Raucherräumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beschäftigt werden, sowie in Einzelarbeitsräumen das
Rauchen gestatten, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit
ausreichender Belüftung versehen sind. |
Der Entwurf der
Nationalratskommission ist noch nicht Gesetz. Die Gegner werden sich in den
eidgenössischen Räten dagegen wehren und wahrscheinlich auch das Referendum
ergreifen. Da wird es hilfreich sein, wenn in kantonalen Volksabstimmungen die
Idee, dass in Fumoirs nicht bedient werden darf, angenommen worden ist. Somit
werden wir in Basel-Stadt und Basel-Land nicht nur das Tessiner Modell
bestätigen, sondern eine wichtige Präzisierung gutheissen.
Wann
wird diese Abstimmung sein?
Falls
die Staatskanzlei die Unterschriftenbögen, die wir heute übergeben, zügig
prüft, kann der Regierungsrat das Zustandekommen der Initiative im September
bekannt geben. Der Grosse Rat kann dann im Oktober das Zustandekommen
validieren. Bereits auf die Novembersitzung könnte die Regierung dem Grossen
Rat beantragen, dass die Initiative direkt vors Volk kommen soll, oder dass
Regierung, Kommissionen und Parlament eine Empfehlung ans Stimmvolk ausarbeiten
sollen. Entscheidet sich der Rat für „direkt vors Volk“, dann könnten die
Stadtbasler bereits am 24.02.08 über die Initiative abstimmen. Andernfalls kann
es Herbst 2009 werden.
Die
Grossratsmitglieder des Initiativkomitees befürworten ein „direkt vors Volk“.
Die Möglichkeit, dass der Basler Regierungsrat eine Kehrtwende macht und wie
die Zürcher Regierung eine JA-Empfehlung ausarbeiten könnte, ist durchaus
gegeben und äusserst attraktiv.
Kurz: Wir werden
in unseren Fraktionen und im Rat für „direkt vors Volk“ votieren. Wir würden
aber auch sehr optimistisch einer Änderung der Regierungsmeinung entgegen
sehen.
[1] http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.8257
[2] http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000230331.pdf
[3] http://www.grosserrat.bs.ch/geschaefte_dokumente/_/gr-sitzungen/20061018/20061018-vp.pdf
[4] http://www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/018/200701801001.html
[5] http://www.gastrosuisse.ch/doc/doc_download.cfm?0CEC39A1E7FB2828D38CC708FEE37473
[6] http://www.parlament.ch/ed-sgk-04076-erlass-juni-2007.pdf