Unsere Initiative kommt zeitlich und inhaltlich total richtig!

Präsentation von Grossrat Rolf Stürm, Mitglied des Initiativkomitees „Rauchfreie Restaurants in Basel“

 

 

Unsere Initiative kommt zeitlich und inhaltlich total richtig!

 

Mit zeitlich richtig meine ich:

  1. Sie hat sehr gute Chancen, vom Volk angenommen zu werden, weil sie im politischen Trend liegt.
  2. Obwohl „trendig“, ist sie nicht überflüssig. Auf eidgenössischer Ebene laufen die Bestrebungen für den Schutz vor Passivrauchen zufriedenstellend, haben aber noch nicht alle Hürden genommen. Ein weiteres positives Zeichen – nach dem Tessin und Solothurn – aus den beiden Basel wird die Gesundheitspolitiker in Bern unterstützen.

 

Inhaltlich liegen wir goldrichtig, weil in unserem Initiativtext ein Wort explizit enthalten ist, das in anderen Vorlagen fehlte, obwohl es wohl immer mitgedacht worden ist. Dieses Wort lautet „unbedient“ – nur unbediente Fumoirs sollen erlaubt sein.

 

Lassen Sie mich knapp zwei Jahre zurückblenden, um meine These zu beweisen:

 

Im September 2005 überwies der Grosse Rat den Anzug [1] von Grossrätin Bollinger betreffend Schutz des Servicepersonals vor Passivrauchen. In Beantwortung dieses und weiterer gesundheitspolitischer Vorstösse präsentierte der Regierungsrat im Juni 2006 einen Ratschlag [2], der bezüglich dem Rauchen im Gastgewerbe zwei Varianten enthielt:

  1. Den von der Regierung favorisierten Verhaltenskodex der Gastwirte, wonach 50 % der Innenplätze in Nichtraucherzonen sein sollen.
  2. Das Tessiner Modell.

 

21 Grossratsmitglieder setzte sich für die zweite Variante, d.h. für das Tessiner Modell, mit folgendem Wortlaut ein:

 

§ 34 Rauchverbot (Gastgewerbegesetz)

·         In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten.

·         Zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte und mit eigener Lüftung versehene Räume (sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen.

·         Auf Rauchverbote ist deutlich hinzuweisen.

 

Wir machten uns für diese zweite Variante stark, weil abgetrennte Zonen keinen wirksamen Schutz bieten, weil die Umsetzung des Kodex’ und deren Überwachung aufwändig ist und weil der Kodex das Personal vor Passivrauchen nicht schützt.

 

Wir unterlagen in der Grossratssitzung vom Oktober 2006 [3, Seite 525-538].

 

Da wir Stadtbasler gemeinsam mit den Landschäftlern reagieren wollten, warteten wir die Landratswahlen ab und präsentierten unsere Initiative [4] mit folgendem Text am 5. März 2007:

 

§ 34 (neu) Rauchverbot in Innenräumen  (Gastgewerbegesetz)

In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume (sog. Fumoirs) sind vom Rauchverbot ausgenommen. Auf Rauchverbote ist deutlich hinzuweisen.

 

Mit der Einfügung von „unbedient“ gingen wir einen Schritt weiter, um das Personal wirkungsvoll zu schützen .

 

Kurz vor dem 5. März hatte Gastrosuisse einen eigenen Vorschlag [5] in die Diskussion auf eidgenössischer Ebene eingebracht. Gastrosuisse bemängelte, dass der Vorschlag von Nationalrat Gutzwiller, der den Schutz vor Passivrauchen im Arbeitsgesetz regeln wollte, eine marktverzerrende Ungleichbehandlung zwischen Familienbetrieben, die dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt sind, und den übrigen Gaststätten brächte. Diesen Vorschlag von Gastrosuisse habe ich auf Anfrage eines anwesenden Journalisten als sehr wertvoll beurteilt, sprach mich aber kategorisch gegen die vorgeschlagenen Ausnahmebestimmungen aus, die das Gesetz fast vollständig wieder ausgehebelt hätten.

 

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats ist unterdessen auf den Vorschlag von Gastrosuisse eingetreten, hat jedoch die Ausnahmeregelungen gestrichen und einen wichtigen Nebensatz eingefügt:

 

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen [6] (Entwurf)

Art. 2 Rauchverbot

1 Rauchen ist in Räumen gemäss Artikel 1 Absätze 1 und 2 untersagt.

2 Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person kann in Raucherräumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, sowie in Einzelarbeitsräumen das Rauchen gestatten, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit ausreichender Belüftung versehen sind.

 

Der Entwurf der Nationalratskommission ist noch nicht Gesetz. Die Gegner werden sich in den eidgenössischen Räten dagegen wehren und wahrscheinlich auch das Referendum ergreifen. Da wird es hilfreich sein, wenn in kantonalen Volksabstimmungen die Idee, dass in Fumoirs nicht bedient werden darf, angenommen worden ist. Somit werden wir in Basel-Stadt und Basel-Land nicht nur das Tessiner Modell bestätigen, sondern eine wichtige Präzisierung gutheissen.

 

 

Wann wird diese Abstimmung sein?

Falls die Staatskanzlei die Unterschriftenbögen, die wir heute übergeben, zügig prüft, kann der Regierungsrat das Zustandekommen der Initiative im September bekannt geben. Der Grosse Rat kann dann im Oktober das Zustandekommen validieren. Bereits auf die Novembersitzung könnte die Regierung dem Grossen Rat beantragen, dass die Initiative direkt vors Volk kommen soll, oder dass Regierung, Kommissionen und Parlament eine Empfehlung ans Stimmvolk ausarbeiten sollen. Entscheidet sich der Rat für „direkt vors Volk“, dann könnten die Stadtbasler bereits am 24.02.08 über die Initiative abstimmen. Andernfalls kann es Herbst 2009 werden.

 

Die Grossratsmitglieder des Initiativkomitees befürworten ein „direkt vors Volk“. Die Möglichkeit, dass der Basler Regierungsrat eine Kehrtwende macht und wie die Zürcher Regierung eine JA-Empfehlung ausarbeiten könnte, ist durchaus gegeben und äusserst attraktiv.

 

Kurz: Wir werden in unseren Fraktionen und im Rat für „direkt vors Volk“ votieren. Wir würden aber auch sehr optimistisch einer Änderung der Regierungsmeinung entgegen sehen.

 

 

 

[1] http://www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=05.8257

[2] http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000230331.pdf

[3] http://www.grosserrat.bs.ch/geschaefte_dokumente/_/gr-sitzungen/20061018/20061018-vp.pdf

[4] http://www.kantonsblatt.ch/artikel/2007/018/200701801001.html

[5] http://www.gastrosuisse.ch/doc/doc_download.cfm?0CEC39A1E7FB2828D38CC708FEE37473

[6] http://www.parlament.ch/ed-sgk-04076-erlass-juni-2007.pdf