Titel:

 

Postulat von Martin Rüegg: Schutz der Nichtrauchenden

Autor/in:

 

Martin Rüegg, SP-Fraktion (Abt, Aebi, Brassel, Degen, Fuchs, Halder, Helfenstein, Hilber, Hintermann, Jäggi, Joset, Küng, Marbet, Meschberger, Münger, Stöcklin, Svoboda, Ziegler)

Eingereicht am:

 

28. Oktober 2004

Nr.:

 

2004-273

 

 

Verlauf dieses Geschäfts

Jährlich sterben in der Schweiz 400 Nichtrauchende an Krankheiten, die durch das Rauchen anderer ausgelöst worden sind. Das ist nicht akzeptabel. Viele Gemeinden und Betriebe haben die Situation erkannt und reagieren, indem sie ein totales Rauchverbot oder Rauchenden einen separaten Rauchraum zur Verfügung stellen. Im Kanton Tessin ist eine gesetzliche Einschränkung des Rauchens zum Schutz der Nichtrauchenden vor dem Passivrauchen vorgesehen. Auf nationaler Ebene ist ein parteipolitisch breit abgestützter Vorstoss eingereicht worden, der dieselben Ziele verfolgt. In Irland und Malta gelten seit diesem Jahr alle öffentlich zugänglichen Räume als rauchfrei.

Der Zeitpunkt ist gekommen, dass auch der Kanton Basel-Landschaft Stellung bezieht und Nichtrauchende - gut zwei Drittel der Bevölkerung - wirkungsvoll vor den Folgen des Passivrauchens schützt.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie in unserem Kanton alle öffentlich zugänglichen Räume (Schulen, Spitäler, Verwaltungsgebäude, Restaurants, Bars etc.) rauchfrei gehalten werden können.

 

 

 

Titel:

 

Motion von Elisabeth Augstburger: Frische Luft für mehr Genuss

Autor/in:

 

Elisabeth Augstburger (Abt, Aebi, Bachmann, Blatter, Brassel, Degen, Göschke, Halder, Hammel, Helfenstein, Hilber, Hintermann, Huggel, Jermann, Joset, Keller, Maag, Marbet, Meschberger, Morel, Müinger, Nussbaumer, Rohrbach, Rüegg, Schoch, Schuler, Stöcklin, Svoboda, Wiedemann und Ziegler)

Eingereicht am:

 

28. Oktober 2004

Nr.:

 

2004-270

 

 

Verlauf dieses Geschäfts

Zahlreiche Studien belegen, dass Personen, die dem Passivrauchen regelmässig ausgesetzt sind, ein deutlich höheres Risiko eingehen, ernsthaft zu erkranken. Im Tabakrauch wurden bisher mehr als 4000 Stoffe identifiziert, von denen mindestens 40 krebsfördernd sind. Eine vorsichtige Schätzung des Bundes geht davon aus, dass in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Nichtrauchende an den Folgen des Passivrauchens sterben.

In Gastgewerbe sind besonders viele Menschen in hohem Mass und sehr oft unfreiwillig dem Tabakrauch anderer ausgesetzt. Die mangelhafte gesetzliche Regelung verbunden mit dem Appell an Toleranz und Eigeninitiative haben bisher nicht zu einem wirksamen Schutz vor Passivrauch geführt. Eine bedeutende Mehrheit der rauchenden wie der nichtrauchenden Bevölkerung spricht sich deshalb für einen Ausbau des Schutzes vor unerwünschtem Passivrauchen aus. Aufgrund vieler Studien aus dem Ausland kann davon ausgegangen werden, dass für die Wirtschaft, insbesondere auch für Gastgewerbebetriebe keine negativen wirtschaftlichen Folgen zu befürchten sind. Von denjenigen Studien, die zu einem anderen Schluss kommen, sind 94 % von der Tabakindustrie gesponsert worden.

In vielen öffentlich zugänglichen Gebäuden, die nicht dem Gastgewerbe zuzuordnen sind, gelten bereits Einschränkungen. Trotzdem ist es aus gesundheitspolitischen Überlegungen nötig, den Schutz der passivrauchenden Menschen über das Gastgewerbegesetz hinaus auszudehnen. Insbesondere in Gebäuden, wo sich auch Kinder und Jugendliche aufhalten, hätte eine allgemeingültige Regelung präventiven Charakter. Rauchfreie öffentliche Räume entsprechen nicht nur dem Bedürfnis der Bevölkerungsmehrheit, diese Forderung stellen auch die WHO Anti-TabakKonvention und das Nationale Programm zur Tabakprävention, das der Bundesrat am 5. Juni 2001 gutgeheissen hat. Dieses sieht u.a. vor, dass die Bevölkerung jederzeit und überall die Möglichkeit haben sollte, rauchfreie Luft zu atmen.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen,

1.

damit öffentlich zugängliche Bereiche in Innern von Gastgewerbebetrieben rauchfrei werden.

2.

damit öffentlich zugängliche Bereiche im Innern von Gebäuden wie Schulen, Turnhallen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäuden, Versammlungslokalen, Spitäler usw. rauchfrei werden.

3.

Sogenannte"Fumoirs" (von den übrigen Bereichen abgetrennte und mit eigener Lüftung versehene Räume) sind von dieser Regelung ausgenommen.

4.

Im weiteren ist zu prüfen, ob für kleine Gastgewerbebetriebe (z. B. Bars) zusätzliche Ausnahmen gelten sollten.