Abklärungen

 

-         über den Stand von Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden und Restaurants

-         über Regulierungen der Tabakwerbung in einigen Kantonen

 

(Kathrin Lötscher, Sekretariat GSK, 22.03.2006)

 

 

Kanton Aargau:

 

Rauchfreie öffentliche Räume

Eine Motion betr. suchtfreie öffentliche Räume wurde am 29.06.05 von der Regierung als Postulat entgegengenommen. Das Anliegen wird in der laufende Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes aufgegriffen werden.

 

Tabakwerbeverbot

Eine Motion der EVP verlangt ein Verbot von Tabakwerbung auf öffentlichem Grund, auf von dort einsehbarem privatem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden. Die Motion nimmt das Genfer Verbot auf.

Die Motion wurde vom Grossen Rat in ein Postulat verwandelt, um eine Mehrheit zu schaffen, und wurde am 02.12.03 an die Regierung überwiesen. Auch dieses Postulat wird in die geplante Revision des Gesundheitsgesetzes eingehen.

 

 

Kanton Solothurn:

 

Mit einem überparteilichen Auftrag vom 08.12.2004 soll der Regierungsrat hinsichtlich einer „wirksamen Tabakprävention“ folgende Massnahmen prüfen:

-         Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche

-         Verstärkung der Präventionsarbeit an Schulen

-         Schutz vor dem Passivrauchen in öffentlichen Räumen

-         Werbeeinschränkungen von Tabakwaren im öffentlichen Raum

 

Der Regierungsrat hat den Auftrag am 22.02.05 für erheblich erklärt.

 

Der Kantonsrat hat denselben am 6. Juli 05 für erheblich erklärt. Die Regierung wird eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

 

Werbeverbot

Die SP-Motion „Verbot Suchtmittelwerbung auf öffentlichem Grund“ wurde am 21.05.2002 eingereicht, am 10.09.02 von der Regierung als erheblich erklärt.

Der Kantonsrat hat jedoch die Motion am 24.09.02 für nicht erheblich erklärt.

 

 

Kanton Basel-Landschaft:

 

Werbeverbot

Der Regierungsrat hat dem Landrat am 11. Januar 2005 einen Gesetzesentwurf (Tabak- und Alkoholgesetz) überwiesen, in dem unter anderem ein Werbeverbot für Tabak und Alkohol vorgesehen ist. Der Gesetzesentwurf ist im Plenum noch nicht beraten worden, das Geschäft noch hängig (Nr. 2005/002) à siehe Attachment

 

Rauchfreie öffentliche Räume

Weiter hat der Landrat am 13.01.05 zwei Postulate betr. rauchfreie öffentliche Räume an den Regierungsrat überwiesen.

2004/273 Schutz von Nichtrauchende

2004/270 Frische Luft für mehr Genuss

 

 

Kanton Bern:

 

Rauchfreie öffentliche Räume

 

Motion betr. rauchfreies Geniessen in Berner Restaurants (M 286/2004), in der das Ausscheiden von Raucherzonen in Restaurants gefordert wird

 

Motion betr. saubere Luft im Gastgewerbe (M 288/2004), in welcher gefordert wird, dass öffentlich zugängliche Innenräume von Gastgewerbebetrieben rauchfrei werden sollen

 

Der Regierungsrat hat am 25.05.05 den Antrag an den Grossen Rat gestellt, diese Motionen anzunehmen.

 

Der Grosse Rat lehnt jedoch am 21.06.05 beide Motionen ab.

 

Motion betr. saubere Luft in öffentlich zugänglichen Innenräumen (M 287/2004) beauftragt den Regierungsrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit öffentlich zugängliche Innenräume in Schulen, Sportanlagen, Verwaltungsgebäuden, Versammlungslokalen, Kinos etc... rauchfrei werden.

 

Der Regierungsrat beantrag, die Motion anzunehmen (25.05.05)

 

Der Grosse Rat nimmt die Motion an (21.06.05)

 

Werbeverbot

 

Motion 133/2002 „Gesundheit steht über Wirtschaftsfreiheit“ und die Motion 177/2002 „Werbeeinschränkung für Tabakwaren“, fordern ein Werbeverbot für Tabakwaren auf öffentlichem Grund und von dort einsehbarem privatem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Anlässen.

 

Der Regierungsrat stellt am 26.02.03 den antrag, die Motionen abzulehnen. Er ziehe eine Regelung auf Bundesebene vor und wolle die entsprechenden Vorstösse abwarten.

 

Der Grosse Rat jedoch hat am 08.04.03 die Motionen für erheblich erklärt und die Regierung beauftragt, Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkoholika zu erlassen.

 

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind in die Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe eingeflossen (Entwurf der RR Vorlage als Attachment). Die Vorlage ist an die entsprechende Kommission überwiesen worden und wird derzeit im Grossen Rat behandelt.

 

 

Kanton Zürich:

 

Werbeverbot

Zur Zeit berät der Kantonsrat den revidierten Entwurf des Gesundheitsgesetzes (von der Regierung am 62.01.05 überwiesen, siehe Attachment)

 

In dieses Geschäft sind folgende Vorlagen eingeflossen:

-         eingeschränkter Zugang zu Zigarettenautomaten (KR-Nr. 140/2002)

-         Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren (KR-Nr. 189/2004)

-         Postulat „Werbeverbot für Tabakwaren“ (KR-Nr. 82/2002)

 

Auf Seite 20 des Entwurfes (siehe Attachment): Werbung für Alkohol und Tabak auf öffentlichem und auf privatem Grund, der von öffentlichem Grund eingesehen werden kann, ist verboten.