Erfolg der Eingabe
von Rolf Stürm, Urs. M. Fischer, Oliver Fritz, Thomas K.
Hollinger, Michel-Remo Lussana, Christoph C. Siegwart, Daniel
Stolz und Bruno Suter
Am 30.10.05 nahm das Basler Volk die neue Verfassung an.
Paragraph 8 lautet:
1
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der
Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der genetischen
Merkmale, der ethnischen und sozialen Herkunft, der sozialen
Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der
religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugung oder
wegen einer Behinderung.
3
Für Behinderte sind der Zugang zu Bauten und Anlagen sowie die
Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die
Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit wirtschaftlich zumutbar,
gewährleistet. Der Gesetzgeber konkretisiert die wirtschaftliche
Zumutbarkeit.