Prüfungen und Zertifikate |
Kurse gemäss Art. 15, 16 und 18 der
Strahlenschutzverordnung schliessen mit einer Prüfung ab.
Diese besteht aus Multiple-Choice-Fragen, Rechenaufgaben
und/oder Fragen, die mit Kurzantworten zu beantworten
sind. Die Prüfungen zu den Kursen K10.1, K10.2 und K12
beinhalten zudem eine praktische Arbeit. Die Prüfungen
werde vom Kursleiter korrigiert und bewertet. Beschwerde
gegen das Resultat kann bei der Prüfungskommission
eingereicht werden. Diese setzt sich zusammen aus
Rekurse gegen Entscheide der
Prüfungskommission können an das Bundesamt für
Gesundheit gerichtet werden. Nach bestandener Prüfung
wird ein vom Bundesamt für Gesundheit anerkanntes
Zertifikat ausgestellt. Wer die Prüfung nicht besteht,
erhält eine Bestätigung über die besuchte Kurszeit. |
Stand 22.07.10