Prüfungen und Zertifikate
Kurse gemäss Art. 15, 16 und 18 der Strahlenschutzverordnung schliessen mit einer Prüfung ab. Diese besteht aus Multiple-Choice-Fragen, Rechenaufgaben und/oder Fragen, die mit Kurzantworten zu beantworten sind. Die Prüfungen zu den Kursen K10.1, K10.2 und K12 beinhalten zudem eine praktische Arbeit. Die Prüfungen werde vom Kursleiter korrigiert und bewertet. Beschwerde gegen das Resultat kann bei der Prüfungskommission eingereicht werden. Diese setzt sich zusammen aus
  • Dr. A. Janett,
  • Dr. M. Hammans, Team-Leiter Strahlenschutz, Bereich Physik bei der Suva.
  • Dr. H. W. Roser, Abteilung für Diagnostische Radiologie, Universitätsspital Basel

Rekurse gegen Entscheide der Prüfungskommission können an das Bundesamt für Gesundheit gerichtet werden. Nach bestandener Prüfung wird ein vom Bundesamt für Gesundheit anerkanntes Zertifikat ausgestellt. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält eine Bestätigung über die besuchte Kurszeit.

Besucher von Fortbildungsveranstaltungen und Unterweisungen erhalten ebenfalls eine Kursbestätigung.

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Stand 22.07.10