Kommission Lesben und Schwule des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, SGB

 

Die SGB-Kommission Lesben und Schwule nimmt die Interessen der homosexuellen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den SGB-Gewerkschaften wahr und setzt sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz ein.

Sie engagiert sich für den Schutz vor Diskriminierung und die Gleichstellung aller Partnerschaften unabhängig vom Zivilstand.

Die Anliegen und Probleme von Lesben und Schwulen stehen erst seit kurzem auf der gewerkschaftlichen Traktandenliste. Es ist einzelnen Mitgliedern zu verdanken, dass ihre Gewerkschaften das Thema aufnahmen und schliesslich auch im SGB zur Sprache brachten. Am SGB-Kongress 2002 wurde die SGB Lesben- und Schwulenkommission dann statutarisch verankert.

Ziel der Kommission ist es, die Interessen von  Lesben und Schwulen in die gewerkschafts-politische Arbeit einzubringen. Es geht darum, die Diskriminierung homosexueller ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen und die homosexuellen Gewerkschaftsmitglieder zu vernetzen.

Ein konkretes Ergebnis der bisherigen Kommissionsarbeit sind die Richtlinien, welche für die Gewerkschaftspolitik erarbeitet und am SGB-Kongress 2002 verabschiedet wurden. (www.sgb.ch/ Der SGB / Kommissionen)

Neben der generellen Forderung nach Gleichstellung verlangt die Kommission, dass Lesben und Schwule ihren heterosexuellen ArbeitskollegInnen gleichgestellt werden. Dies kann über Gesamtarbeitsverträge erfolgen und/ oder indem diese Forderung in allen Gesetzgebungen und Verordnungen verfolgt wird, insbesondere bei den Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge, dem AusländerInnengesetz, dem Bundespersonalgesetz, dem Erbschaftsrecht usw. Konkret fordert die Kommission eine kollektive Taggeldversicherung ohne individuelle Gesundheitsprüfung, durch welche HIV-infizierte Arbeitnehmende diskriminiert werden.

Auf eidgenössischer Ebene ist derzeit das „Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare“ in Vorbereitung.

 

 

 

Die Richtlinien und weitere Informationen sind erhältlich unter:

SGB-Zentralsekretariat: Tel 031 377 01 01; Fax 031 377 01 02, www.sgb.ch

Natalie Imboden, Zentralsekretärin, Tel. 031 377 01 17

e-mail: natalie.imboden@sgb.ch