Beurteilung von Risiken an Arbeitsplätzen in Isotopenlaboratorien
Gemäss der Schweizer Strahlenschutzverordnung (StSV von 1994) kann vom Betreiber eines Isotopenlabors ein Sicherheitsbericht, der die möglichen Störfälle, deren Auswirkung und Häufigkeit sowie die getroffenen Sicherheitsmassnahmen beschreibt, verlangt werden. Zudem ordnet eine Richtlinie der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS von 1996) an, dass Betriebe mit besonderen Gefahren eine Risikoanalyse durchführen müssen. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) ist im Bereich der chemischen Industrie für die Durchsetzung sowohl der StSV wie auch der EKAS-Richtlinien zuständig und verlangte zu Beginn des letzten Jahres entsprechende Risikobeurteilungen von Isotopenlabors des Typs B. Arbeitsbereiche des Typs B sind gemäss der Definition der StSV Labors, in denen pro Tag z. B. bis zu 90 GBq C-14 gehandhabt wird. Die Suva stellte es den Laborbetreibern frei, eine eigene Methode für die Beurteilung radiologischer Arbeitsrisiken zu entwickeln oder sich an ein bewährtes Prozedere anzulehnen. Die Laborbetreiber beauftragten sodann eine externe Firma mit der Evaluation bestehender Analysemethoden sowie mit der Durchführung der Risikobeurteilung.
Die Methode Suva zur Beurteilung von Risiken an Arbeitsplätzen und bei Arbeitsabläufen
Da die Suva für
die Umsetzung der EKAS-Richtlinien bereits eine eigene Methode
für die Risikobeurteilungen industrieller Betriebe entwickelt
hatte und entsprechende Ausbildung anbot, entschlossen wir uns
für diese Methode, die sich eng an die EN-Norm 1050 'Sicherheit
von Maschinen Leitsätze zur Risikobeurteilung ' (1997)
anlehnt. Abbildung 1 zeigt den schematischen Ablauf einer
Risikobeurteilung.

Abb. 1: Die wichtigsten Arbeitsschritte
einer Risikoanalyse bzw. Risikobeurteilung.
Zur Ermittlung
der Gefährdung bietet die Suva ausführliche Tabellen mit
mechanischen, elektrischen, chemischen, ergonomischen,
psychischen, organisatorischen und anderen Gefahren an, die beim
Brainstorming in der Anfangsphase einer Risikobeurteilung sehr
hilfreich sind. Unter Risikoeinschätzung versteht man das
Ermitteln der Eintrittswahrscheinlichkeit W und des
Schadensausmasses S für jede Gefährdung. Die Suva stellt
hierzu branchen- und betriebsgruppenspezifische Statistiken sowie
Tabellen zu deren Kategoriesierung zur Verfügung.
| Kategorie |
Definition
der Wahrscheinlichkeit W |
|
| A |
häufig |
>
1 mal pro Monat |
| B |
gelegentlich |
<
1 mal pro Monat |
| C |
selten |
<
1 mal pro Jahr |
| D |
unwahrscheinlich |
<
1 mal pro 5 Jahre |
| E |
praktisch
unmöglich |
<
1 mal pro 20 Jahre |
Tab. 1: Die
Suva-Kategorien für die Eintretenswahrscheinlichkeit. Die Werte
beziehen sich auf 1'000 Mitarbeiter, die die gleiche Tätigkeit
ausüben
| Kategorie |
Definition
des Schadenausmasses S anhand der Folgen |
|
| I |
sehr
gross |
Tod |
| II |
gross |
schwerer
bleibender Gesundheitsschaden |
| III |
mittel |
leichter
bleibender Gesundheitsschaden |
| IV |
klein |
heilbare
Verletzung mit Arbeitsausfall |
| V |
gering |
leichte
Verletzung ohne Arbeitausfall |
Tab. 2. Die
Suva-Kategorien für das Schadensausmass
Die Risikobewertung
wird anhand der Risikomatrix vorgenommen. Die Einteilung der
Matrix in die Zone 1 (Grosse Risiken: Sicherheit nicht
gewährleistet. Massnahmen mit erhöhter Schutzwirkung dringend
notwendig), Zone 2 (Mittlere Risiken: Sicherheit nicht
gewährleistet. Massnahmen mit normaler Schutzwirkung notwendig)
und Zone 3 (Kleine Risiken: Sicherheit grösstenteils
gewährleistet. Massnahmen organisatorisch und personenbezogen
möglich) soll von einem interdisziplinären Team zusammen mit
der Geschäftsleitung vorgenommen werden. Ein möglicher
Vorschlag zeigt Abbildung 2.
S W |
V
|
IV |
III |
II |
I |
A
|
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| B |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| C |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
| D |
3 |
2 |
2 |
2 |
1 |
| E |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
Abb. 2: Vorschlag
für eine Risikomatrix mit den Zonen 1 (grosse Risiken), 2
(mittlere Risiken) und 3 (kleine Risiken).
Für Risiken, die
in die Zone 1 fallen, müssen rasch Sicherheitsmassnahmen geplant
und umgesetzt werden. Risiken der Zone 2 werden in zweiter
Priorität beseitigt. Die Wirkung aller Massnahmen ist zu
überprüfen.
Das mit der
Risikobeurteilung beauftragte Team soll sich zusammensetzen aus
dem Teamleiter, der die Methodik kennt, dem Betriebsleiter
und/oder Betriebs-/Projekt-/Planungsingenieur und/oder Meister,
Bedienungspersonal und Personen, die den Arbeitsprozess gut
kennen.
Methode zur Beurteilung von radiologischen Arbeitsrisiken im Isotopenlabor
Wir möchten nun
darlegen, mit welchen speziellen Überlegungen wir die
Suva-Methode ergänzen mussten, damit wir sie für Isotopenlabors
anwenden konnten.
1. Bestimmung
der Grenzen des Arbeitssystems
Obwohl
Isotopenlabors klar begrenzt und gekennzeichnet sind, lohnt es
sich auch bei einer radiologischen Risikoanalyse, die Grenzen des
Arbeitssystems zu Beginn klar festzulegen. So soll z. B.
festgehalten werden, wer für den Transport der Ausgangsprodukte
ins Labor und der Produkte zum Kunden sowie für die
Abfallbewirtschaftung verantwortlich ist. Mit den Behörden ist
abzuklären, ob auch Auswirkungen auf die Bevölkerung ausserhalb
des Betriebsareals als Folge von Störfällen analysiert werden
müssen. (Dies war ein wesentlicher Teil unseres Auftrages, den
wir jedoch aus Platzgründen hier ausblenden müssen. An der 33.
Jahrestagung des FS in Gmunden, 16.-21.09.01, wird darüber
berichtet [Paper Nr. 111, Sitzung C1]).
Danach soll das
Arbeitssystem in Arbeitsprozesse und Unterprozesse unterteilt
werden. Es wurden folgende Hauptprozesse erkannt: Anlieferung,
Umpacken, Lagerung, Synthese, Reinigung, Analytik, Transporte,
Abgaben, Abfälle, Laborreinigung.
2. Ermittlung
der Gefährdung
Die
konventionellen Gefährdungstabellen der Suva waren für das
Brainstorming zur Gefährdungsermittlung naturgemäss nicht
anwendbar. Von den radiologischen Gefahren (externe Bestrahlung
Kontamination - Inkorporation) wurden, da in den zu
untersuchenden Labors nur mit Tritium und 14C
gearbeitet wird, die Inkorporation durch Inhalation sowie
Diffusion durch Laborhandschuhe und Haut als die wesentlichsten
Expositionspfade erkannt. Anschliessend schilderten die
Labormitarbeiter für jeden Unterprozess reelle und hypothetische
Inkorporationsmöglichkeiten. Nach diesem theoretischen Teil
begleitete und beobachtete der externe Berater die
Laborangehörigen bei ihren Arbeiten. Der Beizug eines Externen
für die Gefährdungsermittlung scheint gerechtfertigt, da er
unbefangen und frei von Betriebsblindheit ist.
3.
Risikoeinschätzung (W und S)
Da keine
branchen- und betriebsgruppenspezifische Statistiken für
Zwischenfälle in Isotopenlabors vorliegen und da es bei der
geringen Anzahl von Mitarbeitern, die in Isotopenlabors des Typs
B arbeiten, wenig sinnvoll ist, die Wahrscheinlichkeit pro 1'000
Mitarbeiter anzugeben, wurden neue W-Kategorien kreiert
(Tab. 3).
| Kategorie |
Definition
der Wahrscheinlichkeit W |
||
| A |
häufig |
>
100/a |
jährlich
und häufiger |
| B |
gelegentlich |
<
100/a |
alle
paar Jahre |
| C |
selten |
<
10-1/a |
alle
10 bis 100 Jahre |
| D |
unwahrscheinlich |
<
10-2/a |
alle
100 bis 1000 Jahre |
| E |
praktisch
unmöglich |
<
10-3/a |
seltener
als ein Mal in 1'000 Jahren |
Tab. 3:
Kategorien für die Eintretenswahrscheinlichkeit. Die Werte
beziehen sich auf das zu beurteilende Labor!
Die
konventionellen Kriterien für das Schadensausmass (Tab. 2)
können ebenfalls nicht angewendet werden, da akute
Strahlenschäden mit tödlichem Ausgang oder bleibendem
Gesundheitsschaden kaum zur Diskussion stehen. Das
Spätschadenrisiko der beruflich strahlenexponierter Personen
(b.s.P.) ist von viel grösserer Relevanz. Da die effektive
Folgedosis E50 und das Krebsrisiko in einem linearen
Zusammenhang stehen, entschieden wir uns, E50 als
Schadensausmass zu verwenden. Bei der Einteilung in die
Kategorien I bis V orientierten wir uns an den in Art. 35 bis 39
festgelegten Grenzwerten der StSV sowie an der Strahlenbiologie.
| Kategorie |
Definition
des Schadenausmasses S anhand der effektiven
Folgedosis |
|||
| I |
sehr
gross |
>
1'000 mSv |
|
Strahlensyndrom |
| II |
gross |
>
250 mSv |
Art.
39 |
Ärztl.
Kontrolle obligatorisch |
| III |
mittel |
>
20 mSv |
Art.
35 |
Dosisgrenzwert
für b.s.P. überschritten |
| IV |
klein |
>
1 mSv |
Art.
37 |
Dosisgrenzwert
für n.b.s.P. überschritten |
| V |
gering |
<
1 mSv |
Art.
37 |
Dosisgrenzwert
für n.b.s.P eingehalten |
Tab. 4.
Radiologische Kategorien für das Schadensausmass.
Die Berechnung
der potenziellen E50 wurde mit den Dosisfaktoren einh
aus dem Anhang 3 der StSV durchgeführt. Basierend auf Annahmen
und einigen wenigen Urinmessungen nach
Inkorporationszwischenfällen mit bekannter gehandhabter
Aktivität wurde vereinbart, dass beim Umgang mit flüchtigen
Substanzen und ohne Abzug 5% der gehandhabten Aktivität
inhaliert werden könnten. Bei Arbeiten mit nicht flüchtigen
Produkten oder im Abzug wurden entsprechend geringere
Inhalationsanteile eingesetzt.
Beispiel:
Potenziellen E50 bei Handhabung von 1 GBq flüchtigem 14C
ohne Abzug
![]()
4.
Risikobewertung (Risikomatrix)
Nachdem neue W-
und S-Kategorien erarbeitet worden waren, galt es, eine
auf diesen Kategorien basierende Risikobewertung zu erstellen.
Eine Matrix mit den Zonen 1, 2 und 3 erschien wünschbar. Obwohl
der Jahresgrenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen 20
mSv ist und demnach in einem Labor mit mehreren Mitarbeitern pro
Jahr mehrere Ereignisse (Kat. A) von < 20 mSv (Kat. IV)
vorkommen dürften, waren Geschäftsleitung und Suva einhellig
der Meinung, dass das Feld A-IV keinesfalls der Zone 3 zugeordnet
werden soll, da dies klar der Sicherheitskultur in der Basler
chemischen Industrie zuwiderlaufen würde. Obwohl in
konventionellen Berufen ein Todesfall pro 20'000 Mannjahre knapp
toleriert wird (Feld E-I in Abb. 2), wurde ein (nicht tödliches)
Strahlensyndrom pro 1'000 Jahre als nicht akzeptabel deklariert.
In intensiven Diskussionen wurden so die Zonen der radiologischen
Risikomatrix (Abb. 3) festgelegt.
S W |
V
|
IV |
III |
II |
I |
A
|
3 |
1 |
1 |
1 |
1 |
| B |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| C |
3 |
3 |
1 |
1 |
1 |
| D |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
| E |
3 |
3 |
3 |
2 |
1 |
Abb. 3:
Radiologische Risikomatrix als Resultat intensiver Diskussionen
zwischen Firmenleitung, Suva und Labormitarbeitern. Die Zonen 1,
2 und 3 haben die gleiche Bedeutung wie in Abb. 2.
5.
Risikominderung
Pro Isotopenlabor
wurden etwa 100 Unterprozesse analysiert. Davon wurden einige der
Zone 2 zugeordnet. Die entsprechenden risikomindernden Massnahmen
werden innerhalb eines halben Jahres umgesetzt sein.
6.
Teamzusammensetzung
Das mit der
Risikobeurteilung beauftragte Team bestand aus:
Externer Moderator, der auch für die Dosisabschätzungen zuständig war; Laborleiter, der zugleich der vor Ort verantwortliche Strahlenschützer ist; Mitarbeiter des Labors; leitender Arbeitsmediziner als Vertreter der Firmenleitung; Vertreter der Abteilung 'Gesundheit, Sicherheit, Umwelt' (Zentralstelle für Strahlenschutz, Arbeitsspezialisten, Brandbekämpfungsspezialist).
Als unmittelbarer
Erfolg des Teams darf die fristgerechte Ablieferung der
Risikobeurteilung an die Suva genannt werden. Weitere Erfolge
sind, dass einige Unterprozesse mit Risiko 2 erkannt und behoben
werden konnten. Die Arbeit hat zudem das generelle
Sicherheitsbewusstein der Labormitarbeiter gestärkt. Die in
dieser Studie erworbenen Erkenntnisse fliessen direkt in die
Ausbildung zukünftiger Strahlenschützer und in die
obligatorische Fortbildung der bestehenden Laborangehörigen ein.
Rolf P. Stürm
SafPro AG
Ausbildung und
Beratung in Strahlenschutz
CH-4052 Basel
Tel:
++41.(0)61.2728573
e-Mail:
rolf@safpro.ch