Beurteilung des Radiologischen Risikos von
Isotopenlaboratorien nach den Vorgaben der
Strahlenschutzverordnung und den Richtlinien für
Arbeitssicherheit
Radiological Risk
assessment of isotope laboratories according to the requirements
of the radiation protection ordinance and the protective labour
legislation
Rolf P. Stürm 1,
Martin Kuster 2, Kurt Traub 3
1
SafPro AG, Ausbildung und Beratung in Strahlenschutz, Eulerstr.
33, CH-4051 Basel.
rolf@safpro.ch
2 Novartis
International AG, Corporate Health, Safety and Environment,
CH-4002 Basel
3 Novartis
Pharma AG, Zentralstelle für Strahlenschutz, CH-4002 Basel
Gemäss schweizerischer
Strahlenschutzverordnung kann die Aufsichtsbehörde vom Inhaber
einer Bewilligung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen einen
Sicherheitsbericht verlangen (Art. 95) und die Methodik der
Störfallanalyse festlegen (Art. 94). Isotopenlaboratorien der
chemischen Industrie werden von der Schweizerischen
Unfallversicherungsanstalt Suva beaufsichtigt. Die Suva nimmt
nebst den Strahlenschutzaufgaben in den industriellen Betrieben
auch die allgemeine Arbeitssicherheit wahr und hat Richtlinien
zum Erstellen von Risikoanalysen erarbeitet. Bei diesen
konventionellen Analysen werden die Arbeitsprozesse nach ihrem
möglichen Schadensausmass (Tod, schwere bleibende
Gesundheitsschaden; leichter bleibender Gesundheitsschaden;
heilbare Verletzung mit Arbeitsausfall; heilbare Verletzung ohne
Arbeitsausfall) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (häufig;
gelegentlich; selten; unwahrscheinlich; praktisch unmöglich) in
einer Risikomatrix beurteilt (grosse, mittlere und kleine
Risiken). Die Suva hat von zwei Baslern Isotopenlaboratorien des
Typs B Risikobeurteilungen eingefordert, die einerseits die
Gefährdung der Mitarbeiter und andererseits der
Stadtbevölkerung analysieren und radiologisch bewerten sollen.
Für die Beurteilung des Mitarbeiterrisikos schlug sie vor, eine
etablierte Methode aus der Arbeitssicherheit oder der
Versicherungsbranche anzuwenden. Zudem müsse die Risikomatrix
der von der Firmenleitung vorgegebenen Sicherheitskultur
entsprechen.
Damit standen wir vor dem Problem,
radiologische Risiken, die sich als Strahlendosen in mSv
ausdrücken lassen, für nicht radiologisch geschulte Manager mit
den Folgen konventioneller Arbeitsunfälle (Tod, Invalidität und
Arbeitsausfall) bzw. mit den Reaktionen von Bevölkerung und
Politikern auf chemische Störfälle zu vergleichen.
Im Vortrag wird
die aus Diskussionen mit der Aufsichtsbehörde, der
Firmenleitung, den Laborleitern und Labormitarbeitern entstandene
Risikomatrix vorgestellt. Die Autoren sind der Meinung, dass bis
anhin ein solcher Vergleich zwischen radiologischen und
konventionellen Risiken noch nie etabliert worden sei und stellen
ihr Resultat zur Diskussion.
According to the
Swiss Radiation Safety Ordinance the Swiss Accident Insurance
Agency (Suva) may require a safety report for isotope
laboratories. The Suva has established guide lines in order to
assess conventional risks in industrial premises. In a matrix,
risks are categorized as 'high', 'medium' and 'low' according to
the damage they may cause (death, severe invalidity, slight
invalidity, injury with absence, injury without absence) and
their probability to occur (frequent, seldom, rare, unlikely,
nearly impossible).
In this paper we
show how such a matrix for conventional risks was adapted in
order to assess the radiological risks of the radiation workers
in the laboratories as well as of the population living around
the premises.
1. Einführung
Die Einteilung
eines Risikos in 'gross', 'mittel' oder 'klein' hängt von dessen
Eintrittswahrscheinlichkeit W und Schadensausmass S ab. Die
Risikoakzeptanz ist zudem davon abhängig, ob das Risiko
freiwillig ausgeübt wird (z.B. Sport, Strassenverkehr), mit
persönlichem Gewinn verbunden ist (z. B. Beruf) oder
unfreiwillig erduldet werden muss (z. B. Naturkatastrophen und
technische Unfälle). Pro 1'000 Segelflieger verunfallen 1.8
Sportler pro Jahr tödlich [1]. Segelfliegen wird zwar als
risikoreicher Sport eingestuft, ist jedoch nicht verboten. Für
Risiken am Arbeitsplatz, z. B. im Baugewerbe, empfiehlt die
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) die
Risikoeinteilung [2] gem. Abb. 1. Für die Störfallvorsorge mit
Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umwelt lässt sich aus Art.
94 der Strahlenschutzverordnung (StSV, [3]) die Risikomatrix gem.
Abb. 2 konstruieren.
S W |
heilbare
Verletzung ohne Arbeitsausfall |
heilbare
Verletzung mit Arbeitsausfall |
leichter
bleibender Schaden |
schwerer
bleibende Schaden |
Tod |
| >
1 mal pro Monat pro 1'000 Arbeiter |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro Monat pro 1'000 Arbeiter |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro Jahr pro 1'000 Arbeiter |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 5 Jahre pro 1'000 Arbeiter |
3 |
2 |
2 |
2 |
1 |
| <
1 mal pro 20 Jahre pro 1'000 Arbeiter |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
Abb. 1: Die von der Suva empfohlene
Risikomatrix [2]. Das Schadensausmass S wird in
Gesundheitsschäden eingeteilt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit W
bezieht sich auf 1'000 Mitarbeiter, die die gleiche Tätigkeit
ausüben. Massnahmen gegen grosse Risiken (Zone 1) sind dringend
notwendig, gegen mittlere Risiken (Zone 2) notwendig.
| S W |
<
0.2 mSv pro Jahr |
>
0.2 mSv pro Jahr |
>
0.2 mSv pro Störfall |
>
1 mSv pro Störfall |
gross |
| >
1 mal pro 10 Jahre pro Werk |
|
M
|
M |
M |
M |
| <
1 mal 10 Jahre pro Werk |
|
|
M |
M |
M |
| <
1 mal pro 100 Jahr pro Werk |
|
|
|
M |
M
|
| <
1 mal pro 10'000 Jahre pro Werk |
|
|
|
|
M |
Abb. 2: Die aus
der StSV abgeleitete Risikomatrix. Das Schadensausmass S wird in
effektiver Dosis für die meist betroffene Bevölkerung
angegeben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit W bezieht sich auf ein
Werk. Vorsorgliche Massnahmen gegen Störfälle mit einem Risiko
der Zone M sind zwingend vorgeschrieben.
2.
Ausgangslage
Letztes Jahr verlangte die Suva von zwei
Isotopenlabors des Typs B (die erlaubte maximale pro Tag
gehandhabte Aktivität ist auf 10'000 Bewilligungsgrenzen
limitiert; dies entspricht z.B. 1 TBq H-3 oder 90 GBq
C-14) Risikobeurteilungen, die einerseits die Gefährdung der
Mitarbeiter und andererseits der Stadtbevölkerung analysieren
und radiologisch bewerten sollen.
Vergleicht man die Risikomatrix aus der
Arbeitswelt (Abb. 1) mit derjenigen aus dem Strahlenschutz (Abb.
2) fällt sofort auf, dass die Wahrscheinlichkeit W im einen Fall
pro Jahr und 1'000 Arbeiter und im anderen Fall pro Jahr und Werk
angegeben wird. Zudem denkt der Arbeitsspezialist in den relativ
einfachen Begriffen Tod, Invalidität und leichte Verletzung
während der Strahlenschützer die für Aussenstehende nicht
leicht nachvollziehbaren Strahlendosen (effektive Dosis E oder
Organdosis HT) nach externer Bestrahlung,
Kontamination und Inkorporation verwendet. Als drittes Problem
kommt hinzu, dass sich jeder unter einem abgetrennten Daumen sehr
gut etwas vorstellen kann, während das wegen einer effektiven
Dosis von 25 mSv um ein Promille erhöhte Krebsrisiko für die
meisten Menschen abstrakt bleibt. Viertens sei erwähnt, dass
grosse Teile der Bevölkerung irrationale Ängste vor einer
Bestrahlung haben, dem die Firmenleitung bei ihrer
Öffentlichkeitsarbeit Rechnung tragen muss.
Damit waren Strahlenschützer,
Arbeitsmediziner, Sicherheitsspezialisten, Labormitarbeiter,
Firmenleitung und Suva gefordert, Entscheidungsmatrices zu
erarbeiten, die den Vorgaben aus Arbeitssicherheit und
Strahlenschutz sowie der Firmenkultur entsprachen aber trotzdem
noch für alle Beteiligten nachvollziehbar und akzeptierbar
waren.
3. Lösung
In einem ersten
Schritt wurde entschieden, dass die Matrices für Mitarbeiter und
Bevölkerung die gleichen Schadensausmass- und
Eintrittswahrscheinlichkeits-Kategorien haben sollen. Als
Schadensausmass wurde die effektive Folgedosis durch Inhalation
der meist betroffenen Person gewählt und die Grenzen von
bekannten Werten übernommen: 0.01 mSv (untere Grenze der
Optimierungspflicht für nicht beruflich strahlenexponierte
Personen, n.b.s.P.), 0.2 mSv (quellenbezogener Dosisrichtwert), 1
mSv (Jahresgrenzwert für n.b.s.P), 20 mSv (Jahresgrenzwert für
b.s.P.), 250 mSv (Dosisgrenzwert für die obligatorische
ärztliche Kontrolle) und 1'000 mSv (Schwellendosis des
Strahlensyndroms). Für die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde
eine Einteilung in Ereignisse pro Labortrakt gewählt und in
Jahreszehnerschritte unterteilt.
In diese Matrices
wurden die gesetzlichen Mindestanforderungen eingetragen. Den
nicht mit den Begriffen des Strahlenschutzes vertrauten Personen
wurden die biologischen Folgen der oben erwähnten Dosisgrenzen
erklärt. Alle wurden über die Grössen anderer beruflicher,
sportlicher und technischer Risiken informiert. Danach wurden in
Diskussionen ein Konsens für die Einteilung in die Risikozonen
1, 2 und 3 erarbeitet.
In einem ersten
Schritt wurde die Frage nach der tolerierbaren Anzahl akuter
Strahlentodesfällen unter Mitarbeitern gestellt. Gemäss der
Matrix von Tab. 1 ist ein Todesfall pro 20'000 Mannjahre 'nur'
ein mittleres Risiko. In Analogie hierzu sollte für einen
Labortrakt mit 10 Mitarbeitern ein schwerer Strahlenunfall mit
letaler Dosis von 12'000 mSv einmal pro 2'000 Jahre 'knapp
tolerierbar' sein. Dieser bewusst provokativ gewählte Ansatz
wurde von allen Befragten vehement abgelehnt. Die
Toleranzschwelle wurde mit 1'000 mSv (leichtes Strahlensyndrom
ohne tödlichen Ausgang) in einmal pro 10'000 Jahre viel strenger
angesetzt.
Mit ähnlichen,
aber nicht ganz so drastischen Vergleichen wurden die übrigen
Matrixfelder besprochen. Dabei tendierten die Vertreter der
Firmenleitung für eine strenge Risikomatrix für die
Bevölkerung, da sie deren strahlenfeindliche Grundstimmung
ernstnahmen während die Mitarbeiter eine eher grosszügige
Risikomatrix (allerdings bis höchstens 1'000 mSv) für das
Laborpersonal anstrebten, da sie neue hinderliche und
kostspielige Strahlenschutzmassnahmen befürchteten.
Das Resultat
dieser Konsensfindung ist in Abb. 3 und 4 dargestellt.
S W |
<
1 mSv |
>
1 mSv |
>
20 mSv |
>
250 mSv |
>
1'000 mSv |
| >
1 mal pro Jahr pro Labortrakt |
3 |
1 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro Jahr pro Labortrakt |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 10 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 100Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 1'000 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
3 |
2 |
1 |
| <
1 mal pro 10'000 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
Abb. 3:
Risikomatrix für Labormitarbeiter. Das Schadensausmass wird in
effektiver Folgedosis durch Inhalation angegeben. Zonen 1, 2 und
3 wie in Abb. 1.
S W |
<
0.01 mSv |
>
0.01 mSv |
>
0.2 mSv |
>
1 mSv |
>
20 mSv |
| >
1 mal pro Jahr pro Labortrakt |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro Jahr pro Labortrakt |
3 |
1 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 10 Jahre pro Labortrakt |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 100 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
| <
1 mal pro 1'000 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
3 |
2 |
1 |
| <
1 mal pro 10'000 Jahre pro Labortrakt |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
Abb. 4:
Risikomatrix für die Bevölkerung. Das Schadensausmass wird in
effektiver Folgedosis durch Inhalation angegeben. Zonen 1, 2 und
3 wie in Abb. 1.
4. Anwendung
Im Rahmen einer
Risikoanalyse wurden pro Labortrakt ca.100 Arbeitsprozesse
erfasst. Das Schadensausmass S, ausgedrückt in mSv, wurde für
die Labormitarbeiter mittels Inkorporationsannahmen und für die
Bevölkerung mittels anerkannter Ausbreitungsmodelle
abgeschätzt. Für das Erfassen der Eintrittswahrscheinlichkeit W
wurden Arbeits- und Brandbekämpfungsspezialisten zugezogen.
Prozesse, die in die Risikozone 1 fielen, wurden sofort gestoppt.
Massnahmen gegen Risiken der Zone 2 wurden innerhalb von 6
Monaten umgesetzt.
| [1] |
Fritzsche
A.F. Wie gefährlich leben wir? TÜV Verlag Rheinland,
Köln 1992. |
| [2] |
Forsblom-Pärli
U. Methode Suva zur Beurteilung von Risiken an
Arbeitsplätzen und bei Arbeitsabläufen. Suva, Luzern
1999. |
| [3] |
Strahlenschutzverordnung
vom 22. Juni 1994.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.501.de.pdf |
Rolf P. Stürm
SafPro AG
Ausbildung und
Beratung in Strahlenschutz
CH-4052 Basel
Tel:
++41.(0)61.2728573
e-Mail:
rolf@safpro.ch