Ausbildung in Strahlenschutz

 

Jede Person, die bei ihrer Arbeit ionisierende Strahlen anwendet, muss gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) in Strahlenschutz unterrichtet werden. Der Umfang dieser Ausbildung richtet sich einerseits nach dem Gefahrenpotenzial, dem sie ausgesetzt ist und andererseits nach der Verantwortung, die sie wahrnehmen soll.

Ärzte und Ärztinnen, die den Sachverstand im Umgang mit Röntgenanlagen erwerben wollen, werden gemäss Art. 182 StSV ausgebildet. In diesem Kurs wird gleichzeitig die Sachkunde gemäss Art. 11 der StSV vermittelt (vgl. Seite 10 und 11).

Die Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne spezielle Verantwortung im Strahlenschutz erfolgt meistens im Betrieb durch den Strahlenschutzsachverständigen gemäss Art. 10 der StSV. SafPro AG bietet auf diesem Niveau die Strahlenschutzunterweisung für englischsprechende Gastwissenschafter (Researchers) in Radioisotopenlabors sowie für Personen, die in tierexperimentellen oder analytischen Labors Röntgenanlagen bedienen, an. Strahlenschutz-Unterweisungen für Labor-, Spital- oder Sanitätspersonal werden kundenspezifisch zusammengestellt und mit Vorteil in-house durchgeführt.

Wer mit offenen radioaktiven Strahlenquellen umgeht und Mitverantwortung für z. B. die Kontaminationskontrolle, die Abfallbehandlung, das Bestellwesen oder die Arbeitsplanung übernehmen soll, muss eine Ausbildung gemäss Art. 16 der StSV mit einer Schlussprüfung absolvieren. Dieser Grundkurs dauert fünf Tage. Für Naturwissenschafter (Scientists) sowie erfahrenes und sehr gut vorbereitetes Laborpersonal wird ein dreitägiger englischsprachiger Kurs angeboten, für den jedoch solide physikalische und biologische Vorkenntnisse vorausgesetzt werden.

Sachverständige, die für mehrere Isotopenlabors oder für eine ganze Firma verantwortlich sein sollen, werden in einem zehntägigen Kurs gemäss Art. 181 StSV auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Gewisse Aufgaben erfordern spezielle apparative Fähigkeiten, die in technischen Kursen erworben werden. Regelmässige Fortbildung ist für bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben.

 

 

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Stand 02.09.06