Ausbildung in
Strahlenschutz
Jede
Person, die bei ihrer Arbeit ionisierende Strahlen anwendet, muss
gemäss Strahlenschutzverordnung (StSV) in
Strahlenschutz unterrichtet werden. Der Umfang dieser Ausbildung
richtet sich einerseits nach dem Gefahrenpotenzial, dem sie
ausgesetzt ist und andererseits nach der Verantwortung, die sie
wahrnehmen soll.
Ärzte
und Ärztinnen, die den Sachverstand im Umgang mit
Röntgenanlagen erwerben wollen, werden gemäss Art. 182
StSV ausgebildet. In diesem Kurs wird gleichzeitig die
Sachkunde gemäss Art. 11
der StSV vermittelt (vgl. Seite 10 und 11).
Die
Ausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne spezielle
Verantwortung im Strahlenschutz erfolgt meistens im Betrieb durch
den Strahlenschutzsachverständigen gemäss Art. 10
der StSV. SafPro AG bietet auf diesem Niveau die
Strahlenschutzunterweisung für englischsprechende
Gastwissenschafter (Researchers) in Radioisotopenlabors sowie
für Personen, die in tierexperimentellen oder analytischen
Labors Röntgenanlagen bedienen, an.
Strahlenschutz-Unterweisungen für Labor-, Spital- oder
Sanitätspersonal werden kundenspezifisch zusammengestellt und
mit Vorteil in-house durchgeführt.
Wer
mit offenen radioaktiven Strahlenquellen umgeht und
Mitverantwortung für z. B. die Kontaminationskontrolle, die
Abfallbehandlung, das Bestellwesen oder die Arbeitsplanung
übernehmen soll, muss eine Ausbildung gemäss Art. 16
der StSV mit einer Schlussprüfung absolvieren. Dieser
Grundkurs dauert fünf Tage. Für Naturwissenschafter
(Scientists) sowie erfahrenes und sehr gut vorbereitetes
Laborpersonal wird ein dreitägiger englischsprachiger Kurs
angeboten, für den jedoch solide physikalische und biologische
Vorkenntnisse vorausgesetzt werden.
Sachverständige,
die für mehrere Isotopenlabors oder für eine ganze Firma
verantwortlich sein sollen, werden in einem zehntägigen Kurs
gemäss Art.
181 StSV auf ihre Aufgaben
vorbereitet.
Gewisse Aufgaben
erfordern spezielle apparative Fähigkeiten, die in technischen
Kursen erworben werden. Regelmässige Fortbildung ist für
bestimmte Berufsgruppen vorgeschrieben.